Neuroenhancement ist eine Entwicklung, die in der heutigen Leistungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Die Autorin analysiert, ob die Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von verschiedenen Mitteln eine strafrechtliche Bedeutung erlangen kann. Schon bei der Betrachtung des hierfür notwendigen Rechtsguts zieht sie eine Parallele zum Doping im Sport. Auch bei der Analyse der gegenwärtigen strafrechtlichen Regelung und des zukünftigen Regelungsbedarfs vergleicht sie das Neuroenhancement im (hoch)schulischen Bereich mit dem Doping im sportlichen Wettbewerb.
Neuroenhancement ist eine Entwicklung, die in der heutigen Leistungsgesellschaft auf dem Vormarsch ist. Die Autorin analysiert, ob die Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von verschiedenen Mitteln eine strafrechtliche Bedeutung erlangen kann. Schon bei der Betrachtung des hierfür notwendigen Rechtsguts zieht sie eine Parallele zum Doping im Sport. Auch bei der Analyse der gegenwärtigen strafrechtlichen Regelung und des zukünftigen Regelungsbedarfs vergleicht sie das Neuroenhancement im (hoch)schulischen Bereich mit dem Doping im sportlichen Wettbewerb.
Esther Krämer ist Richterin am Landgericht in Stuttgart. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und war wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. C. Momsen am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Leibniz Universität Hannover. Ihre Promotion erfolgte an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Strafrecht.