Die Frage nach der Berücksichtigung neutraler Aufwendungen im Rahmen der Entgeltregulierung stellt eine grundlegende Problematik des Telekommunikationsrechts dar. Denn neutrale Aufwendungen umfassen die vom beantragenden Unternehmen nachgewiesenen Kosten, soweit sie die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung übersteigen und damit als Aufwendungen gelten, die für die effiziente Leistungsbereitstellung nicht notwendig sind, sowie andere neutrale Aufwendungen. Folglich können neutrale Aufwendungen Eingang in die Kostenrechnung jeder Telekommunikationsdienstleistung finden, so dass die Thematik einerseits eine betriebswirtschaftliche Komponente beinhaltet. Andererseits bedarf es zur Berücksichtigung neutraler Aufwendungen im Rahmen der Entgeltregulierung einer rechtlichen Verpflichtung oder einer sonstigen sachlichen Rechtfertigung. Darin besteht die rechtliche Komponente der Problematik. Die Arbeit behandelt dementsprechend die interdisziplinäre Thematik in mehreren Untersuchungskomplexen zu unterschiedlichen Fragestellungen.