Neutralität ist eine grundlegende Anforderung an einen Mediator. Wie definiert sich diese Neutralität? Auf welche Art prüft der Mediator seine Neutralität? Wann erfolgt die Prüfung? Wie unterscheidet sich Neutralität von der ebenfalls geforderten Allparteilichkeit? Welche Unterschiede gibt es in der Neutralität zwischen einem internen Mediator und einem externen Mediator? Diese wichtigen Fragen untersucht der Autor und gibt Antworten.
Ausgehend von der Feststellung, dass der Begriff "Neutralität" in der Mediation allgegenwärtig und seit langer Zeit eingesetzt wird, recherchiert Rodigast exemplarisch historische Quellen, einschlägige Fachliteratur, die aktuelle deutsche Gesetzeslage, die Bezugspunkte verschiedener Berufsverbände und auch analytische und systemische Querverweise. Im Ergebnis stellt er fest, dass Neutralität verschiedenartig wahrgenommen und interpretiert wird. Eine tiefgehende Auseinandersetzung und Abgrenzung zu anderen Termini, gerade zur Allparteilichkeit, findet jedoch nur unzureichend statt.
Hier setzt Rodigast an und grenzt Neutralität von Allparteilichkeit ab. Darauf aufbauend entwirft er eine Definition zur Neutralität, welche die Persönlichkeit des Mediators, sein Umfeld und die Grenzen seiner Neutralität auf zwei Weisen abbildet: unabhängig vom konkreten Fall und direkt fallbezogen. Auf diese Definition gründend, entwickelt er ein offenes Prüfschema zur umfassenden Beurteilung der Neutralität von Mediatoren.
Der Vorteil von Definition und Prüfschema ist offenkundig: Mediatoren erhalten ein Hilfsmittel, um prinzipiell und fallbezogen konkret ihre eigene Neutralität prüfen zu können und damit der Anforderung des Mediationsgesetzes nachzukommen. Sie gewinnen Sicherheit für das eigene Selbst und können diese in das Verfahren einbringen. Die Gefahr, aus mangelnder Neutralität des Mediators ein Verfahren abbrechen zu müssen oder während der Fallbearbeitung in Konflikte mit der eigenen Neutralität zu gelangen, wird deutlich vermindert.
Ausgehend von der Feststellung, dass der Begriff "Neutralität" in der Mediation allgegenwärtig und seit langer Zeit eingesetzt wird, recherchiert Rodigast exemplarisch historische Quellen, einschlägige Fachliteratur, die aktuelle deutsche Gesetzeslage, die Bezugspunkte verschiedener Berufsverbände und auch analytische und systemische Querverweise. Im Ergebnis stellt er fest, dass Neutralität verschiedenartig wahrgenommen und interpretiert wird. Eine tiefgehende Auseinandersetzung und Abgrenzung zu anderen Termini, gerade zur Allparteilichkeit, findet jedoch nur unzureichend statt.
Hier setzt Rodigast an und grenzt Neutralität von Allparteilichkeit ab. Darauf aufbauend entwirft er eine Definition zur Neutralität, welche die Persönlichkeit des Mediators, sein Umfeld und die Grenzen seiner Neutralität auf zwei Weisen abbildet: unabhängig vom konkreten Fall und direkt fallbezogen. Auf diese Definition gründend, entwickelt er ein offenes Prüfschema zur umfassenden Beurteilung der Neutralität von Mediatoren.
Der Vorteil von Definition und Prüfschema ist offenkundig: Mediatoren erhalten ein Hilfsmittel, um prinzipiell und fallbezogen konkret ihre eigene Neutralität prüfen zu können und damit der Anforderung des Mediationsgesetzes nachzukommen. Sie gewinnen Sicherheit für das eigene Selbst und können diese in das Verfahren einbringen. Die Gefahr, aus mangelnder Neutralität des Mediators ein Verfahren abbrechen zu müssen oder während der Fallbearbeitung in Konflikte mit der eigenen Neutralität zu gelangen, wird deutlich vermindert.