New Public Management als Reformmodell für die öffentliche Verwaltung wird bereits in den verschiedensten Projekten umgesetzt. Im Zentrum steht dabei vorwiegend die Leistungsverwaltung. Erst nach und nach werden andere Bereiche staatlichen Handelns, wie etwa die Justiz, in die NPM-Überlegungen einbezogen.
Der Autor versucht in einer umfassenden Auslegeordnung das Verhältnis der NPM-Steuerungsinstrumente zu den für die schweizerische Justiz zentralen rechtlichen Grundlagen darzulegen. Es geht dabei um die Frage, ob sich NPM-Anliegen wie Steuerung über Zielvereinbarungen oder Wirkungs- und Kundenorientierung an einem Gericht umsetzen lassen. Gesucht wird nach grundsätzlichen Übereinstimmungen der NPM-Ziele mit den rechtlichen Anforderungen, ebenso wie nach absoluten Grenzen, welche das Recht NPM entgegenstellt. Gleichzeitig werden Möglichkeiten skizziert, wie die NPM-Forderungen konstruktiv in das Recht aufgenommen werden können und wie umgekehrt rechtliche Forderungen in das NPM-Konze pt integriert werden können, um so die Grundlagen für ein spezifisches NPM für die Justiz zu schaffen.
Der Autor versucht in einer umfassenden Auslegeordnung das Verhältnis der NPM-Steuerungsinstrumente zu den für die schweizerische Justiz zentralen rechtlichen Grundlagen darzulegen. Es geht dabei um die Frage, ob sich NPM-Anliegen wie Steuerung über Zielvereinbarungen oder Wirkungs- und Kundenorientierung an einem Gericht umsetzen lassen. Gesucht wird nach grundsätzlichen Übereinstimmungen der NPM-Ziele mit den rechtlichen Anforderungen, ebenso wie nach absoluten Grenzen, welche das Recht NPM entgegenstellt. Gleichzeitig werden Möglichkeiten skizziert, wie die NPM-Forderungen konstruktiv in das Recht aufgenommen werden können und wie umgekehrt rechtliche Forderungen in das NPM-Konze pt integriert werden können, um so die Grundlagen für ein spezifisches NPM für die Justiz zu schaffen.