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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (Außenstelle Dortmund), Veranstaltung: Seminar Beamtenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit bietet eine Übersicht der beamtenstatusrechtlichen Grundsätze der Ernennung und der Rechtsgrundlage und -folge der Nichtigkeit ebendieser Ernennung.Die Beschäftigung mit der Ernennung ist wohl für jeden neuen Beamten grundlegend, da er sich in eine völlig neue Art der "Anstellung" begibt. Bei der Beschäftigung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (Außenstelle Dortmund), Veranstaltung: Seminar Beamtenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit bietet eine Übersicht der beamtenstatusrechtlichen Grundsätze der Ernennung und der Rechtsgrundlage und -folge der Nichtigkeit ebendieser Ernennung.Die Beschäftigung mit der Ernennung ist wohl für jeden neuen Beamten grundlegend, da er sich in eine völlig neue Art der "Anstellung" begibt. Bei der Beschäftigung mit den Voraussetzungen, die man als Bewerber auf eine Beamtenstelle erfüllen muss, kommt man automatisch zu den Fällen, in denen die Ernennung durch irgendwelche Fehler "falsch" ist. Mit der rechtlichen Bezeichnung dieser "falschen Ernennungen" und deren Rechtsfolgen beschäftigt sich diese Arbeit. Konkreter befasst sich diese Arbeit mit einer bestimmten Art der Rechtsfolge bei Ernennungsfehlern, der Nichtigkeit.In diesen Fällen gibt es sogar Möglichkeiten zur Heilung. Da man selbst nicht davor bewahrt werden kann, selbst einmal in die Situation zu kommen bei einer Beförderung einem Ernennungsmangel zu unterliegen, ist mir die Beschäftigung mit diesem Thema ein Anliegen. Nicht zuletzt durch die Änderungen im Jahre 2009, die zeigen, dass auch das Beamtengesetz dem Wandel der Zeit und der Verwaltungspraxis "angepasst" werden kann und muss, hat das Thema mein Interesse geweckt.
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