Die Autorin befasst sich mit dem Beschlussmängelrecht in der GmbH; insbesondere damit, wann ein Beschluss in der GmbH als anfechtbar oder sogar als nichtig einzuordnen ist. Da sich das Beschlussmängelrecht der GmbH nicht auf eine Regelung im GmbHG stützen lässt, macht dies den Rückgriff auf andere Vorschriften erforderlich. Die analoge Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen ist hier im Grundsatz allgemein anerkannt. Bei einer entsprechenden Heranziehung ist jedoch stets die Struktur der GmbH zu beachten. Die Autorin untersucht anhand einzelner Fehlertatbestände, inwieweit eine analoge Anwendung des Aktiengesetzes in Betracht kommt.
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