Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen der Prüfungen zum ersten Staatsexamen im Januar und Februar 2003 und vor dem Inspire Art-Urteil des EuGH verfasst. Erörtert wird die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber nach dem Überseering-Urteil des EuGH fremdenrechtliche Regelungen schaffen kann (und sollte), die der Regulierung ausländischer juristischer Personen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland dienen. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Frage der Vereinbarkeit nationalstaatlicher Regulierung ausländischer Gesellschaften mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 des EG-Vertrages.