Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 218)Inhaltsübersicht:Erster Teil Allgemeine VorschriftenZweiter Teil BeamtenverhältnisErstes Kapitel AllgemeinesZweites Kapitel LaufbahnDrittes Kapitel Abordnung, Versetzung und Körperschaftsumbildung innerhalb des LandesViertes Kapitel Beendigung des BeamtenverhältnissesErster Abschnitt Entlassung und Verlust der BeamtenrechteZweiter Abschnitt Ruhestand, einstweiliger Ruhestand und DienstunfähigkeitErster Unterabschnitt RuhestandZweiter Unterabschnitt Einstweiliger RuhestandDritter Unterabschnitt DienstunfähigkeitFünftes Kapitel Personaldatenverarbeitung, Personalakten (§ 50 BeamtStG)Erster Abschnitt AllgemeinesZweiter Abschnitt Arbeitszeit und UrlaubDritter Abschnitt Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 40, 41 BeamtStG)Vierter Abschnitt FürsorgeFünfter Abschnitt Personalakten (§ 50 BeamtStG)Dritter Teil Beteiligung der SpitzenorganisationenVierter Teil LandespersonalausschussFünfter Teil Beschwerdeweg und RechtsschutzSechster Teil Besondere Vorschriften für einzelne BeamtengruppenSiebenter Teil ZulassungsbeschränkungenAchter Teil Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage