Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830)Inhaltsübersicht:Erster Teil PersonalvertretungenErstes Kapitel Allgemeine VorschriftenZweites Kapitel Personalrat; PersonalversammlungErster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des PersonalratsZweiter Abschnitt Amtszeit des PersonalratsDritter Abschnitt Geschäftsführung des PersonalratsVierter Abschnitt PersonalversammlungDrittes Kapitel Stufenvertretungen und GesamtpersonalratViertes Kapitel Jugend- und AuszubildendenvertretungenFünftes Kapitel Beteiligung der PersonalvertretungErster Abschnitt AllgemeinesZweiter Abschnitt MitbestimmungDritter Abschnitt Andere Formen der BeteiligungVierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des GesamtpersonalratsFünfter Abschnitt Allgemeine Regelungen auf LandesebeneSechstes Kapitel Gerichtliche EntscheidungenZweiter Teil SondervorschriftenErstes Kapitel GrundsatzZweites Kapitel PolizeiDrittes Kapitel VerfassungsschutzViertes Kapitel Staatliche HochbauverwaltungFünftes KapitelSechstes KapitelSiebentes Kapitel Öffentliche Schulen und StudienseminareAchtes Kapitel Öffentliche HochschulenNeuntes Kapitel Öffentliche Theater und OrchesterZehntes Kapitel Gemeinden, Landkreise und kommunale ZusammenschlüsseElftes Kapitel Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher ZweckbestimmungZwölftes Kapitel Beschäftigte im juristischen VorbereitungsdienstDritter Teil Schluss- und Übergangsvorschriften