Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht, §§ 12 und 32 geändert, § 32 a eingefügt durch Gesetz vom 17.12.2019 (Nds. GVBl. S. 428)Inhaltsübersicht:Erster Teil Aufgaben, Begriffsbestimmungen und GeltungsbereichZweiter Teil Allgemeine VorschriftenDritter Teil Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei1. Abschnitt Allgemeine und besondere Befugnisse2. Abschnitt Befugnisse zur DatenverarbeitungVierter Teil VollzugFünfter Teil VerordnungenSechster Teil Zwang1. Abschnitt Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen2. Abschnitt Ausübung unmittelbaren ZwangsSiebenter Teil Schadensausgleich, Erstattungs- und ErsatzansprücheAchter Teil Organisation der Polizei und der Verwaltungsbehörden1. Abschnitt Polizei2. Abschnitt VerwaltungsbehördenNeunter Teil ZuständigkeitenZehnter Teil Kosten; SachleistungenElfter Teil Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage