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Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) vom 20.5.2019 hat das SOG 1951, das Nds. SOG 1981, das NGefAG 1994 und das Nds. SOG 2007 mit einigen Änderungen abgelöst. Das NPOG ist, wie seine Vorgänger, das wichtige allgemeine Gefahrenabwehrgesetz des Landes.Die Textausgabe beinhaltet Texte zur ZustVONPOG und ein Aufbauschema der niedersächsischen Landesverwaltung. Die überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die zuletzt beschlossenen Gesetzesänderungen.Darüber hinaus bietet die enthaltene Einführung einen hilfreichen Überblick zum Gebiet des Gefahrenabwehrrechts.Damit ist die…mehr

Produktbeschreibung
Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) vom 20.5.2019 hat das SOG 1951, das Nds. SOG 1981, das NGefAG 1994 und das Nds. SOG 2007 mit einigen Änderungen abgelöst. Das NPOG ist, wie seine Vorgänger, das wichtige allgemeine Gefahrenabwehrgesetz des Landes.Die Textausgabe beinhaltet Texte zur ZustVONPOG und ein Aufbauschema der niedersächsischen Landesverwaltung. Die überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die zuletzt beschlossenen Gesetzesänderungen.Darüber hinaus bietet die enthaltene Einführung einen hilfreichen Überblick zum Gebiet des Gefahrenabwehrrechts.Damit ist die Textausgabe - auch dank ihres handlichen Formats - eine Hilfe für alle kommunalen Behörden, Polizeibehörden sowie für Gerichte und die Anwaltschaft.Prof. Dr. iur. Axel Saipa, L.L.M. (Berkeley, USA), hat jahrzehntelange Erfahrungen in der Landesverwaltung (Nds. Justizministerium, Dezernatsleiter ehem. Bezirksregierung Hannover, Stadtdirektor Stadt Lehrte, Oberkreisdirektor Landkreis Goslar, Regierungspräsident ehem. Bezirksregierung Braunschweig). Er war längere Zeit als Referendarausbilder tätig und gehörte mehrere Jahrzehnte dem Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen an.Neben diesen Praxiserfahrungen hat er umfangreich im Verwaltungsrecht, insbesondere im Gefahrenabwehr- und Kommunalrecht, publiziert. Er verfügt über ausgeprägte Lehrerfahrungen an der Leibniz Universität Hannover und an der Technischen Universität Clausthal.