Zwischen den Anforderungen an die Schwellenausführung in behindertengerechten Bauten (max. 2-2, 5 cm) und den bautechnischen Anforderungen an feuchtigkeitsbeanspruchte Schwellen (15 bzw. 5 cm) besteht ein Widerspruch. Dargestellt wird zum einen die Schadensträchtigkeit unzureichend abgedichteter, niveaugleicher Schwellen. Andererseits wird anhand von ausgeführten Beispielen gezeigt, daß durch flankierende Maßnahmen und durch sachgerechte Abdichtung niveaugleiche Schwellen schadensfrei realisierbar sind. Anhand von Konstruktionszeichnungen und Fotos werden charakteristische Beispiele vorgestellt und kommentiert, sowie detaillierte Vorschläge zur Konstruktion niveaugleicher Türschwellen bei Feuchträumen und Dachterrassen gemacht.