Um den Herausforderungen der modernen Transportmärkte zu begegnen, werden in Norddeutschland wiederkehrend Kooperationen der Seehäfen diskutiert. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine derartige Zusammenarbeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Kartellrecht, vereinbar ist. Umfassend werden die Rahmenbedingungen der europäischen Hafenwirtschaft und die Seeverkehrspolitik der EU dargestellt. Die wettbewerbsrechtliche Analyse richtet den Fokus auf die Marktabgrenzung und die Legalausnahme nach Art. 101 Abs. 3 AEUV. Insbesondere wird untersucht, inwieweit Ziele des Umweltschutzes, der Nachhaltigkeit oder der Resilienz kritischer Infrastrukturen kartellrechtliche Ausnahmen begründen können. Anhand aktueller politischer Initiativen, wie dem European Green Deal oder den novellierten Horizontal-Leitlinien, und der Rechtsprechungsentwicklung kann gezeigt werden, dass die Europäische Kommission und die Europäischen Gerichte Kooperationen im Infrastruktursektor neu bewerten.