Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, 59 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das zunehmende Altern der Gesellschaft in Deutschland ist mittlerweile ein tagespolitisches Thema. Fast wöchentlich werden wir mit neuen Reformideen im Bereich der Sozialsysteme konfrontiert. Dabei geht es fast ausschließlich um den Teil der Bevölkerung, der zu den Menschen ohne Behinderungen gerechnet wird.
Die stationäre Behindertenhilfe in Berlin zeigt, dass das Älterwerden und die damit einhergehenden Effekte nicht nur auf den Teil der Bundesbürger zutrifft, der in den Medien regelmäßig präsent ist.
Menschen ohne Behinderung scheiden aus dem Arbeitsleben aus und genießen in freier Selbstbestimmung ihren Ruhestand. Bewohner institutioneller Wohnformen haben feste Tagesstrukturen und sind durch diese fremdbestimmt. Ist daher überhaupt ein Ruhestand in einer stationären Wohnform mitden derzeitigen Strukturen der Behindertenhilfe möglich, und wie kann dieser ausgestaltet sein?
Die Darstellung des Altersquerschnitts in der stationären Behindertenhilfe in Berlin ist aus heutiger Sicht bisher nicht repräsentativ und aktuell dargestellt. Daher wurden 9 Wohneinrichtungen Berlins für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Bewohner befragt. Dem Vergleich der Angebotsinhalte mit den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner ist dabei eine gewichtige Rolle zugekommen.
Die Ergebnisse finden nachfolgend ihren Niederschlag. Einerseits wird dargestellt, welche heilpädagogischen Grundlagen ein Ruhestand in einer stationären Wohnform hat und wie andererseits die rechtlichen Voraussetzungen gelagert sind.
Daraus ergeben sich Anforderungen an die stationäre Behindertenhilfe in Berlin. Dabei geht es sowohl um Voraussetzungen, die die Einrichtungsträger schaffen müssen, um fachliche Anforderungen an die Mitarbeiter im Betreuungsdienst als auch um inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuung und Assistenz von alten Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand. Welche Rolle die politischen Entscheidungsträger dabei spielen können ist ebenfalls angeführt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist die maskuline Personalform gewählt. Dies schließt ausdrücklich die weibliche Form mit ein und hat keinerlei diskriminierende Bedeutung.
Unter Berücksichtigung des Datenschutzes sind die Fragebögen der einzelnen Einrichtungs- und Bewohnerbefragungen nicht enthalten.
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Die stationäre Behindertenhilfe in Berlin zeigt, dass das Älterwerden und die damit einhergehenden Effekte nicht nur auf den Teil der Bundesbürger zutrifft, der in den Medien regelmäßig präsent ist.
Menschen ohne Behinderung scheiden aus dem Arbeitsleben aus und genießen in freier Selbstbestimmung ihren Ruhestand. Bewohner institutioneller Wohnformen haben feste Tagesstrukturen und sind durch diese fremdbestimmt. Ist daher überhaupt ein Ruhestand in einer stationären Wohnform mitden derzeitigen Strukturen der Behindertenhilfe möglich, und wie kann dieser ausgestaltet sein?
Die Darstellung des Altersquerschnitts in der stationären Behindertenhilfe in Berlin ist aus heutiger Sicht bisher nicht repräsentativ und aktuell dargestellt. Daher wurden 9 Wohneinrichtungen Berlins für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Bewohner befragt. Dem Vergleich der Angebotsinhalte mit den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner ist dabei eine gewichtige Rolle zugekommen.
Die Ergebnisse finden nachfolgend ihren Niederschlag. Einerseits wird dargestellt, welche heilpädagogischen Grundlagen ein Ruhestand in einer stationären Wohnform hat und wie andererseits die rechtlichen Voraussetzungen gelagert sind.
Daraus ergeben sich Anforderungen an die stationäre Behindertenhilfe in Berlin. Dabei geht es sowohl um Voraussetzungen, die die Einrichtungsträger schaffen müssen, um fachliche Anforderungen an die Mitarbeiter im Betreuungsdienst als auch um inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuung und Assistenz von alten Menschen mit geistiger Behinderung im Ruhestand. Welche Rolle die politischen Entscheidungsträger dabei spielen können ist ebenfalls angeführt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist die maskuline Personalform gewählt. Dies schließt ausdrücklich die weibliche Form mit ein und hat keinerlei diskriminierende Bedeutung.
Unter Berücksichtigung des Datenschutzes sind die Fragebögen der einzelnen Einrichtungs- und Bewohnerbefragungen nicht enthalten.
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