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Bis zur Einfügung von Artikel 23 in das Grundgesetz im Jahr 1992 bildete die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) keine rechtsverbindliche Schranke für Hoheitsrechtsübertragungen auf die EG. Durch das in Art. 23 GG verankerte Staatsziel deutscher Mitwirkung an der auf den Subsidiaritätsgrundsatz verpflichteten EU sind wesentliche Schutzgehalte der Selbstverwaltungsgarantie zu absoluten Schranken dieser Mitwirkung aufgewertet worden. Mit einer sorgfältigen, sämtliche methodischen Aspekte umfassenden Auslegungsleistung widerlegt der Autor die herrschende Meinung der Identität des…mehr

Produktbeschreibung
Bis zur Einfügung von Artikel 23 in das Grundgesetz im Jahr 1992 bildete die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) keine rechtsverbindliche Schranke für Hoheitsrechtsübertragungen auf die EG. Durch das in Art. 23 GG verankerte Staatsziel deutscher Mitwirkung an der auf den Subsidiaritätsgrundsatz verpflichteten EU sind wesentliche Schutzgehalte der Selbstverwaltungsgarantie zu absoluten Schranken dieser Mitwirkung aufgewertet worden. Mit einer sorgfältigen, sämtliche methodischen Aspekte umfassenden Auslegungsleistung widerlegt der Autor die herrschende Meinung der Identität des grundgesetzlichen Subsidiaritätsgrundsatzes mit dem gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 (ex-Artikel 3 b) Abs. 2 EGV und entwickelt das Normbild des auch die deutschen Kommunen schützenden Subsidiaritätsgrundsatzes. Umfassend berücksichtigt ist der seit Mai 1999 verbindliche Amsterdamer Vertrag. Der Autor setzt sich mit der allfälligen Frage nach dem Anwendungsvorrang zwischen den divergierenden Subsidiaritätsregelungen auseinander und wird durch einen für die kommunale Praxis wichtigen Ausblick auf die prozessuale Durchsetzung der ermittelten Verfassungsposition der kommunalen Selbstverwaltung in Europa abgerundet.