Bis zur Einfügung von Artikel 23 in das Grundgesetz im Jahr 1992 bildete die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) keine rechtsverbindliche Schranke für Hoheitsrechtsübertragungen auf die EG. Durch das in Art. 23 GG verankerte Staatsziel deutscher Mitwirkung an der auf den Subsidiaritätsgrundsatz verpflichteten EU sind wesentliche Schutzgehalte der Selbstverwaltungsgarantie zu absoluten Schranken dieser Mitwirkung aufgewertet worden. Mit einer sorgfältigen, sämtliche methodischen Aspekte umfassenden Auslegungsleistung widerlegt der Autor die herrschende Meinung der Identität des…mehr
Bis zur Einfügung von Artikel 23 in das Grundgesetz im Jahr 1992 bildete die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) keine rechtsverbindliche Schranke für Hoheitsrechtsübertragungen auf die EG. Durch das in Art. 23 GG verankerte Staatsziel deutscher Mitwirkung an der auf den Subsidiaritätsgrundsatz verpflichteten EU sind wesentliche Schutzgehalte der Selbstverwaltungsgarantie zu absoluten Schranken dieser Mitwirkung aufgewertet worden. Mit einer sorgfältigen, sämtliche methodischen Aspekte umfassenden Auslegungsleistung widerlegt der Autor die herrschende Meinung der Identität des grundgesetzlichen Subsidiaritätsgrundsatzes mit dem gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip in Art. 5 (ex-Artikel 3 b) Abs. 2 EGV und entwickelt das Normbild des auch die deutschen Kommunen schützenden Subsidiaritätsgrundsatzes. Umfassend berücksichtigt ist der seit Mai 1999 verbindliche Amsterdamer Vertrag. Der Autor setzt sich mit der allfälligen Frage nach dem Anwendungsvorrang zwischen den divergierenden Subsidiaritätsregelungen auseinander und wird durch einen für die kommunale Praxis wichtigen Ausblick auf die prozessuale Durchsetzung der ermittelten Verfassungsposition der kommunalen Selbstverwaltung in Europa abgerundet.
Inhaltsübersicht: Einführung: Problemaufriß - Plan und Zielsetzung der Untersuchung - 1. Teil: Der Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel des Verbotes der Beihilfengewährung gemäß Art. 93 III 3 EGV: Die Regelung in Art. 93 III 3 EGV - Der Tatbestand des Durchführungsverbotes nach Art. 93 III 3 EGV - Die Rechtsfolgen des Durchführungsverbotes nach Art. 93 III 3 EGV - Ergebnis - 2. Teil: Die Entscheidungen des Grundgesetzes zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG und zugunsten der offenen Staatlichkeit: Die Geltung des Gemeinschaftsrechts für die Kommunen nach Maßgabe des Grundgesetzes - Die Betroffenheit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 II GG durch Gemeinschaftsrecht - Ergebnis - 3. Teil: Die Verfassungsposition der Kommunen in Art. 28 Abs. 2 GG vor Einfügung von Art. 23 GG in das Grundgesetz - Verfassungsvorbehalt des Bekenntnisses zur offenen Staatlichkeit?: Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; möglicher Gegenstand der Hoheitsrechtsübertragung durch einfaches Parlamentsgesetz? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; verfassungsimmanente Grenze der Befugnis zur Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Art. 24 I GG? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Gegenstand der Unantastbarkeitsgarantie des Art. 79 III GG? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; identitätsstiftende Struktur der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland? - Ergebnis - 4. Teil: Die Verfassungsposition der Kommunen nach der Einfügung des Grundsatzes der Subsidiarität gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG in das Grundgesetz: Meinungsstand - Subsidiaritätsgrundsatz und kommunale Selbstverwaltungsgarantie in der Entstehungsgeschichte des Art. 23 I 1 GG - Die Normativität der Strukturklausel in Art. 23 I 1 GG - Die inhaltliche Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität in Art. 23 I 1 GG - Die inhaltliche Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität in Art. 23 I 1GG auf die Verfassungsposition der Kommunen in Art. 28 II GG - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen - Verzeichnis des zitierten Schrifttums - Sachregister
Inhaltsübersicht: Einführung: Problemaufriß - Plan und Zielsetzung der Untersuchung - 1. Teil: Der Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel des Verbotes der Beihilfengewährung gemäß Art. 93 III 3 EGV: Die Regelung in Art. 93 III 3 EGV - Der Tatbestand des Durchführungsverbotes nach Art. 93 III 3 EGV - Die Rechtsfolgen des Durchführungsverbotes nach Art. 93 III 3 EGV - Ergebnis - 2. Teil: Die Entscheidungen des Grundgesetzes zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG und zugunsten der offenen Staatlichkeit: Die Geltung des Gemeinschaftsrechts für die Kommunen nach Maßgabe des Grundgesetzes - Die Betroffenheit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 II GG durch Gemeinschaftsrecht - Ergebnis - 3. Teil: Die Verfassungsposition der Kommunen in Art. 28 Abs. 2 GG vor Einfügung von Art. 23 GG in das Grundgesetz - Verfassungsvorbehalt des Bekenntnisses zur offenen Staatlichkeit?: Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; möglicher Gegenstand der Hoheitsrechtsübertragung durch einfaches Parlamentsgesetz? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; verfassungsimmanente Grenze der Befugnis zur Übertragung von Hoheitsrechten gemäß Art. 24 I GG? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Gegenstand der Unantastbarkeitsgarantie des Art. 79 III GG? - Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; identitätsstiftende Struktur der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland? - Ergebnis - 4. Teil: Die Verfassungsposition der Kommunen nach der Einfügung des Grundsatzes der Subsidiarität gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG in das Grundgesetz: Meinungsstand - Subsidiaritätsgrundsatz und kommunale Selbstverwaltungsgarantie in der Entstehungsgeschichte des Art. 23 I 1 GG - Die Normativität der Strukturklausel in Art. 23 I 1 GG - Die inhaltliche Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität in Art. 23 I 1 GG - Die inhaltliche Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität in Art. 23 I 1GG auf die Verfassungsposition der Kommunen in Art. 28 II GG - Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen - Verzeichnis des zitierten Schrifttums - Sachregister
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