Nach ständiger Rechtsprechung des BSG verlieren Leistungserbringer in der GKV ihren Vergütungsanspruch gegen die Kostenträger im Falle von Rechtsverstößen auch dann, wenn der mit der Behandlung bezweckte Leistungs- und Heilerfolg eingetreten ist. Ausgehend von den teils gravierenden Konsequenzen dieser "streng formalen Betrachtung" untersucht Tom Wolk Wirkung, Reichweite und Stringenz der Rechtsprechung am Beispiel der vertragsärztlichen Versorgung in einfachrechtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Rechtsprechungsgenese, die systematische Ermittlung der Vergütungsrelevanz verschiedener Vorschriften sowie der normative Schadensbegriff. Auf der Basis des festgestellten Handlungsbedarfs entwickelt der Autor das Konzept einer vermittelnden gemäßigt formalen Betrachtung. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung 2024 ausgezeichnet.
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