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In allen Rechtsordnungen können Fälle auftreten, in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maßstäben zu steuern, weil er diese Maßstäbe nicht kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Sowohl in den USA als auch in Deutschland anerkannte Schuldunfähigkeitsgründe sind das rechtliche Informationsdefizit des Täters (Verbotsirrtum/'mistake of law') und das biologische Defizit (Steuerungsunfähigkeit/'insanity'). Aktuelle Entscheidungen wie das sog. Kölner Urteil zur Beschneidung im deutschen Recht oder der Kimura-Fall im…mehr

Produktbeschreibung
In allen Rechtsordnungen können Fälle auftreten, in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maßstäben zu steuern, weil er diese Maßstäbe nicht kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Sowohl in den USA als auch in Deutschland anerkannte Schuldunfähigkeitsgründe sind das rechtliche Informationsdefizit des Täters (Verbotsirrtum/'mistake of law') und das biologische Defizit (Steuerungsunfähigkeit/'insanity'). Aktuelle Entscheidungen wie das sog. Kölner Urteil zur Beschneidung im deutschen Recht oder der Kimura-Fall im US-amerikanischen Recht werfen die Frage auf, ob die abweichende kulturelle Wertvorstellung einer Person (die sog. 'cultural defense') durch die geltenden Regeln von Verbotsirrtum und Steuerungsunfähigkeit gedeckt ist, oder ob die 'cultural defense' eine unabhängige Rechtsfigur sein soll, da sie einen gänzlich neuen Schuldunfähigkeitsgrund darstellt. Vergleichende rechtssystematische Erkenntnisse darüber, wo die Abgrenzung zwischen diesen drei Fallkonstellationen verläuft, existieren bisher nicht. Die aktuelle weltweite Migration und demzufolge die pluralistische Gesellschaft erfordern aber vonseiten des Justizsystems rechtliche Klarheit, um willkürliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden.
Autorenporträt
Alejandra Castillo Ara, LL.M., 2002 bis 2006, Studium der Rechtswissenschaft an der Universidad Adolfo Ibáñez in Santiago de Chile. Stipendiatin derselben Universität (»Beca de Honor«). 2007 juristisches Examen mit Erwerb des Titels Licenciada en Ciencias Jurídicas y Sociales. 2009 auch an der dortigen Universität Dozentin für Strafrecht. 2008 Zulassung als Rechtsanwältin. 2009 bis 2011 Rechtsanwältin und Wissenschaftlerin in der Forschungsabteilung des Strafverteidigungsamtes und an der Strafverteidiger-Akademie in Santiago. 2013 Erwerb des Magister Legum an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2014 bis 2018 Mitglied der Research School. 2017 Defense Support bei den Extraordinary Chambers in the Courts Cambodia (ECCC). 2018 Abschluss der Promotion. Promotionsstipendium von der Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnológica (CONICYT).