Die Arbeit beschäftigt sich primär mit den Fragen des zentralen Individualrechtsschutzes gegen Normativakte der EG und Unionssekundärrechtsakte. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem Klagerecht gegen EG-Verordnungen und Richtlinien sowie atypische Rechtsakte. Dabei wird versucht, die individuelle Betroffenheit i.S.d. Art. 230 Abs. 4 EG zu definieren, sowie zum vorherrschenden Ansatz der Rechtsprechung und zu den "Neuen Formeln" Stellung zu nehmen. Die Justiziabilität des Unionsrechts im Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht ist eingeschränkt. Dennoch wird hier ein Rechtsschutzbedürfnis Privater festgestellt. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwiefern das Unionssekundärrecht einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist.
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