Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Noch vor wenigen Jahren gehörte § 266 StGB zu den unbekannteren Strafgesetzen. Besonders in der Öffentlichkeit war der Stellenwert der Untreue eher gering. Das hat sich schlagartig geändert. Die Fälle Mannesmann, VW und Siemens haben die Untreue medienwirksam der Öffentlichkeit vorgestellt. Schon im Fall Mannesmann keimte sofort eine öffentliche Debatte darüber auf, was Manager dürfen und was nicht. Noch grundlegender war die Frage, wie viel Geld sie für ihre Dienste bekommen dürfen. Natürlich sind diese öffentlichen Debatten für die Rechtswissenschaft relativ unbedeutend, denn das bloße Verlangen nach sozialer Gerechtigkeit kann und darf die Auslegung eines Strafgesetzes nicht beeinflussen oder gar manipulieren. Gleichwohl spiegelt die Debatte teilweise die Meinungsstreitigkeiten, die im Rahmen der Untreue diskutiert werden, wider. Denn dem Strafgesetz immanent ist das Spannungsverhältnis zwischen zivilrechtlicher Privatautonomie und Schutz vor Vermögensschädigungen. Die aus diesem Spannungsverhältnis resultierenden Schwierigkeiten spiegeln sich in der Gestaltung des Gesetzes wider. Der Tatbestand der Untreue ist unübersichtlich, wage und vollkommen umstritten. Oftmals ist es unmöglich, ex ante die Strafbarkeit eines potentiellen Untreue-Täters zu bestimmen. Vielmehr müssen die Gerichte, wenn ein Fall in dieser speziellen Ausprägung noch nicht vorgekommen ist, jedes mal wieder eine Methode entwickeln um den Angeklagten abzuurteilen. Das ist natürlich nicht sinnvoll. Daher soll hier der Untreue genau auf den Grund gegangen werden. Anhand der von Klaus Binding entwickelten Normentheorie soll die Untreue analysiert werden und somit am Ende handhabbarer gemacht werden. Dazu soll zunächst in die Normentheorie eingeführt werden. Eine kurze Darstellung der von Binding entwickelten Grundsätze soll das Verständnis der später folgenden Analyse fördern. Nach der normentheoretischen Einführung wird die Untreue vorgestellt. Historie und Meinungsstand sollen einerseits Ansätze für die spätere Analyse bilden und andererseits aufzeigen inwieweit Schwierigkeiten mit der Anwendung des Strafgesetzes bestehen. Im Hauptteil der Arbeit wird § 266 StGB selbst analysiert und anhand des normentheoretischen Werkzeugs genau eingeordnet.Anschließend sollen die Ergebnisse auf ihre Praktikabilität hin untersucht werden.
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