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Handlungen haben unterschiedliche Bedeutungen, je nach Kontext und Handelndem. Mit den Delikten ist es nicht anders. Die Rechtsordnung stellt unterschiedliche Anforderung an die Rechtssubjekte, je nach ihrer Position. Diese Arbeit untersucht die Erwartungen, die an Sonderstellungen gebunden sind, und ihre Grenzen. Es wird die These vertreten, dass Sonderdelikte als Verstöße gegen Sondernormen zu verstehen sind. Aus dieser normativen Beschränkung folgt der Schluss, dass Täter von einem Sonderdelikt nur derjenige sein kann, der sich in einer Sonderstellung befindet. Die Frage über die genauen…mehr

Produktbeschreibung
Handlungen haben unterschiedliche Bedeutungen, je nach Kontext und Handelndem. Mit den Delikten ist es nicht anders. Die Rechtsordnung stellt unterschiedliche Anforderung an die Rechtssubjekte, je nach ihrer Position. Diese Arbeit untersucht die Erwartungen, die an Sonderstellungen gebunden sind, und ihre Grenzen. Es wird die These vertreten, dass Sonderdelikte als Verstöße gegen Sondernormen zu verstehen sind. Aus dieser normativen Beschränkung folgt der Schluss, dass Täter von einem Sonderdelikt nur derjenige sein kann, der sich in einer Sonderstellung befindet. Die Frage über die genauen Zurechnungskriterien der Täterschaft und Teilnahme bei den Sonderdelikten wird gründlich erforscht.
Bezüglich der sog. unechten Sonderdelikte werden ihre Struktur und Unterschiede zu Sonderdelikten erörtert. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass diese Delikte »bloße« Qualifikationen von Gemeindelikten sind. Auf dieser Grundlage wird ein Interpretationsschlüssel des § 28 StGB vorgeschlagen.
Autorenporträt
Felipe Belmar Todorovic, LL.M. ist ein chilenischer Rechtswissenschaftler, der sich in Strafrecht und Rechtstheorie spezialisiert hat. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft mit summa cum laude an der Universidad de Chile. Belmar erwarb sein LL.M. und seinen Doktortitel an der Universität Hamburg, ebenfalls mit summa cum laude. Zu seinen Forschungsgebieten gehören das Strafrecht, die allgemeine Theorie des Rechts, die Anerkennung von nichtmenschlichen Tieren und die Entwicklung von künstlichen Intelligenzen. In seinen Arbeiten wendet Belmar Ansätze der analytischen Philosophie und Sprachphilosophie an, insbesondere der Handlungs- und Normentheorie.