Die gesetzliche Konzeption der §§ 306, 306a StGB wird im Schrifttum überwiegend kritisch beurteilt, da beide Normen ein Konglomerat teleologisch inkompatibler Normen seien. Dagegen entwickelt Elias Bender eine alternative Lesart der einfachen und schweren Brandstiftung, die auf der Annahme beruht, dass beiden Delikten eine gleichgerichtete und nur unterschiedlich akzentuierte Schutzrichtung zugrunde liegt, deren Ziel die Erfassung der rein abstrakt verstandenen brandbedingten (Gemein-)Gefährlichkeit für Leben, Leib und Eigentum ist. Dieser Perspektivwechsel kulminiert in der Klassifikation des § 306 Abs. 1 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt und gibt Raum, bekannte Grundfragen des Brandstrafrechts unter veränderten Vorzeichen zu betrachten.
Grundlage der Arbeit ist die historische Analyse der Vorgängernormen der §§ 306, 306a StGB im preuß. StGB 1851 und im RStGB 1871. Deren Betrachtung verdeutlicht, dass sich das deutsche Brandstrafrecht traditionell am Konzept der abstrakten Gemeingefährlichkeit orientiert und dass diese Gedanken auch noch die Strukturen der §§ 306, 306a StGB prägen. Die Legitimität dieser strengen Konzeption stützt zudem die Brandforschung, deren Expertise das komplexe, vielschichtige und dynamische Gefahrenpotential von Bränden bestätigt. Benders Arbeit wurde 2013 vonder Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
Grundlage der Arbeit ist die historische Analyse der Vorgängernormen der §§ 306, 306a StGB im preuß. StGB 1851 und im RStGB 1871. Deren Betrachtung verdeutlicht, dass sich das deutsche Brandstrafrecht traditionell am Konzept der abstrakten Gemeingefährlichkeit orientiert und dass diese Gedanken auch noch die Strukturen der §§ 306, 306a StGB prägen. Die Legitimität dieser strengen Konzeption stützt zudem die Brandforschung, deren Expertise das komplexe, vielschichtige und dynamische Gefahrenpotential von Bränden bestätigt. Benders Arbeit wurde 2013 vonder Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
»Bender gelingt es jedenfalls, dem geltenden Brandstrafrecht ein System zu Grunde zu legen, welches sowohl die Grundtatbestände als auch deren Qualifikationen bruchlos zu integrieren vermag. Nicht nur wegen des Wertes dieser Erkenntnis, sondern auch wegen der guten Lesbarkeit
und seines Informationsgehalts kann das Buch jedem am Brandstrafrecht Interessierten nachhaltig und vorbehaltlos zur Lektüre und als Denkanstoß empfohlen werden.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 12/2015
und seines Informationsgehalts kann das Buch jedem am Brandstrafrecht Interessierten nachhaltig und vorbehaltlos zur Lektüre und als Denkanstoß empfohlen werden.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 12/2015