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Der Notstand, der seit dem 19. Jahrhundert von vielen Staaten geltend gemacht und von mehreren internationalen Gerichten und Instanzen diskutiert wurde, litt lange Zeit unter einem Mangel an einem klaren, präzisen und allgemein anerkannten Rechtsstatus im Völkerrecht. Während einige Gerichte in ihm einen Umstand sahen, der die Rechtswidrigkeit ausschloss, ließen ihn andere nur als haftungsmindernden Umstand zu. Diese unterschiedliche Behandlung hat mehrere Jahre lang die Position derjenigen gestärkt, die sich gegen die Zulassung des Notstandes als einen die Rechtswidrigkeit ausschließenden…mehr

Produktbeschreibung
Der Notstand, der seit dem 19. Jahrhundert von vielen Staaten geltend gemacht und von mehreren internationalen Gerichten und Instanzen diskutiert wurde, litt lange Zeit unter einem Mangel an einem klaren, präzisen und allgemein anerkannten Rechtsstatus im Völkerrecht. Während einige Gerichte in ihm einen Umstand sahen, der die Rechtswidrigkeit ausschloss, ließen ihn andere nur als haftungsmindernden Umstand zu. Diese unterschiedliche Behandlung hat mehrere Jahre lang die Position derjenigen gestärkt, die sich gegen die Zulassung des Notstandes als einen die Rechtswidrigkeit ausschließenden Umstand aussprachen. Diese Situation wird jedoch zum einen durch die endgültige Annahme des Entwurfs der Artikel über die Haftung des Staates für international rechtswidrige Handlungen durch die ICD am 9. August 2001 behoben. In diesem Entwurf wird der Notstand eindeutig zu einem Umstand erhoben, der die Rechtswidrigkeit ausschließt, sofern bestimmte sehr strenge und rigorose Bedingungen erfüllt sind. Andererseits hat der Internationale Gerichtshof in dem hier analysierten Urteil bekräftigt, dass der Notstand ein vom Völkergewohnheitsrecht anerkannter Umstand ist, der die Rechtswidrigkeit ausschließt.
Autorenporträt
Nascida a 12 de Setembro de 1987 no Burkina Faso, a Sra. Savadogo tem um mestrado em direito pela Universidade de Ouagadougou e um mestrado em direito económico pela Universidade de Genebra. Foi advogada estagiária no Tribunal Internacional de Justiça no gabinete do Vice Presidente do Tribunal. Actualmente é doutoranda em Direito pela Universidade de Genebra.