Im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahre 2008 wurden die §§ 778 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) a.F. als spezielle gesetzliche Vorschriften der Seeversicherung ersatzlos gestrichen, sodass nunmehr (lediglich) das allgemeine Schuldrecht anzuwenden ist. Die Arbeit beantwortet die Frage, ob der Gesetzgeber seine mit der ersatzlosen Streichung der §§ 778 ff. HGB a.F. angestrebten Ziele (z.B. die Stärkung des Seeversicherungsstandorts Deutschland und die Erhöhung kaufmännischer Flexibilität) erreichen kann und ob in diesem Zusammenhang eine Notwendigkeit zur Neukodifikation des Seeversicherungsrechts besteht. Zentrales Thema der Arbeit ist, ob seeversicherungsrechtliche Vertragsbedingungen nach der VVG-Reform einer AGB-Kontrolle standhalten.