Die Arbeit befasst sich mit der saarländischen Strafjustiz und ihrem Wirken während der nationalsozialistischen Herrschaft und nimmt dabei die Spruchpraxis des Sondergerichts Saarbrücken während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 in den Fokus. Anhand einer Analyse von Verfahrensakten wird untersucht, ob und in welchem Umfang die Spruchpraxis des Gerichts von der nationalsozialistischen Ideologie determiniert war. Hierfür wird insbesondere dargestellt, welche Denkfiguren als prägend für das nationalsozialistische Strafrecht angesehen werden können, um diese dann in den jeweiligen Urteilsbegründungen offenzulegen. Die Arbeit zeichnet so das erschreckende Bild eines Gerichts, das durch Todesurteile in mindestens 27 Fällen zum Teil der NS-Repressionsmaschinerie wurde und damit der NS-Rassenideologie mit ihrer Unterscheidung zwischen »wertvollen« und »schädlichen« Menschen Vorschub leistete, indem es zur Legitimation der Tötung von Menschen zentrale Denkmuster der NS-Ideologie übernahm.
Die Arbeit wurde mit dem Dr. Eduard-Martin-Preis der Universitätsgesellschaft des Saarlandes e.V. ausgezeichnet.
Die Arbeit wurde mit dem Dr. Eduard-Martin-Preis der Universitätsgesellschaft des Saarlandes e.V. ausgezeichnet.
»Ein Quellenverzeichnis, ein umfangreiches Literaturverzeichnis und ein Sach- und Personenverzeichnis runden die exzellent wissenschaftlich fundierte Untersuchung ab. Das Werk überzeugt und macht nachdenklich, weil nicht auszuschließen ist, dass sich derartiges jederzeit wiederholen kann.« Dr. Axel Schwarz, in: Deutsche Richterzeitung, 6/2023
»Nichtsdestotrotz hat Dörrenbächer eine exzellente Arbeit vorgelegt, die einen bedeutenden Beitrag zur Aufarbeitung des NS-Unrechtssystems leistet und Anregungen bietet für die Darstellung noch unerforschter Sondergerichte in der NS-Zeit.« Franz Josef Schäfer, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Bd. 71, 12/2023
»Nichtsdestotrotz hat Dörrenbächer eine exzellente Arbeit vorgelegt, die einen bedeutenden Beitrag zur Aufarbeitung des NS-Unrechtssystems leistet und Anregungen bietet für die Darstellung noch unerforschter Sondergerichte in der NS-Zeit.« Franz Josef Schäfer, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Bd. 71, 12/2023