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Dieses Buch untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Nudges durch den Staat aus der Perspektive der Nudge-Adressaten. Dabei werden Nudges als Rechtsetzungsinstrument definiert und ihre Grundlagen in Ökonomik und Verhaltensökonomik dargestellt. Davon ausgehend wird die Kritik an der unterbewussten Wirkungsweise der Nudges aufgegriffen und einer rechtlichen Bewertung zugeführt, wobei den Vorwürfen der Manipulation und des Paternalismus besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Als individualrechtlicher Gegenpol der Nudges wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht…mehr

Produktbeschreibung
Dieses Buch untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Nudges durch den Staat aus der Perspektive der Nudge-Adressaten. Dabei werden Nudges als Rechtsetzungsinstrument definiert und ihre Grundlagen in Ökonomik und Verhaltensökonomik dargestellt. Davon ausgehend wird die Kritik an der unterbewussten Wirkungsweise der Nudges aufgegriffen und einer rechtlichen Bewertung zugeführt, wobei den Vorwürfen der Manipulation und des Paternalismus besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Als individualrechtlicher Gegenpol der Nudges wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht identifiziert, das der personalen Autonomie der Nudge-Adressaten grundrechtlichen Schutz gewährt. Auf Grundlage des Autonomiekonzepts Joel Feinbergs entsteht so ein abstraktes Modell, mit dessen Hilfe die grundrechtliche Relevanz von Konflikten zwischen Nudges und personaler Autonomie bewertet werden kann. Dieses Modell wird abschließend zur Untersuchung konkreter Nudges angewendet, namentlich um die Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende, die Regelungen zur Grundversorgung mit Energie sowie staatliche Hinweise zum Umgang mit Trinkwasser und Warnhinweise vor den Gefahren von Tabakprodukten rechtlich zu bewerten. Im Rahmen dieser Bewertung kommt der verhaltensökonomischen Prägung der Nudges bei der Würdigung ihrer Eingriffsqualität besondere Bedeutung zu.
Autorenporträt
Der Autor  Lukas Böker ist Rechtsreferendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im öffentlichen Recht und der Rechtsökonomik.