Das Steuerrecht gilt häufig als unverständlich. Gerade Personen ohne steuerrechtliche Ausbildung verlieren häufig den Überblick darüber, wie hoch ihre Schuld gegenüber dem Fiskus eigentlich ist. Dennoch wurde im materiellen deutschen Steuerrecht noch keine Norm wegen fehlender Bestimmtheit und Klarheit verworfen. Anders ist es im polnischen Verfassungsrecht. Dort wurde 2004 die Steuermissbrauchsgeneralklausel verworfen, die mit dem bestehenden § 42 AO fast identisch ist.Dieses Urteil wird im Rahmen des Rechtsvergleichs analysiert. Im Hinblick auf die zunehmenden Einflüsse des Unionsrechts werden Maßstäbe für Gesetzesformulierungen erarbeitet, die für eine konsistente Rechtsprechung sowie eine bessere Verständlichkeit sorgen sollen.