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Jörg Brettschneider geht der Frage nach, ob die rechtlichen Anforderungen an Parteien im Hinblick auf das Gebot innerparteilicher Demokratie in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG angemessen sind. Er nähert sich dieser Frage aus Perspektive der ökonomischen Theorie der Politik und betrachtet die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie als eine Wettbewerbsordnung für den innerparteilichen Wettbewerb. Der Autor zeigt, dass auf Basis der geltenden rechtlichen Anforderungen eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen nicht gegeben ist. Zudem betrachtet er die…mehr

Produktbeschreibung
Jörg Brettschneider geht der Frage nach, ob die rechtlichen Anforderungen an Parteien im Hinblick auf das Gebot innerparteilicher Demokratie in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG angemessen sind. Er nähert sich dieser Frage aus Perspektive der ökonomischen Theorie der Politik und betrachtet die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie als eine Wettbewerbsordnung für den innerparteilichen Wettbewerb. Der Autor zeigt, dass auf Basis der geltenden rechtlichen Anforderungen eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen nicht gegeben ist. Zudem betrachtet er die Wettbewerbsfunktionen innerparteilichen Wettbewerbs und leitet daraus ab, dass grundsätzlich ein intensiver innerparteilicher Wettbewerb wünschenswert ist. Brettschneider schlussfolgert, dass die bisherigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie unzureichend sind.
Autorenporträt
Jörg Brettschneider ist Rechtsanwalt in Hamburg. Er studierte Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Cambridge. Anschließend war er Referendar im Landgerichtsbezirk Flensburg. Im Jahr 2013 hat Brettschneider an der Bucerius Law School promoviert. Während seiner Doktorandenzeit war er zeitweise Gast am DFG-Graduiertenkolleg "Ökonomik der Internationalisierung des Rechts" (Universität Hamburg).
Rezensionen
"Es bleibt festzuhalten, dass Brettschneider eine sehr lesenswerte Schrift vorgelegt hat, die gerade durch ihre ausgewogene Mischung aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive überzeugen kann: Hierdurch werden zwei bislang kaum miteinander in Berührung geratene analytische Perspektiven zueinander in Beziehung gesetzt [...]." Andreas Koenig, in: ORDO, Band 68/2018