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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11 jur. Punkte, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Netzwerke im Internet sind in den vergangenen Jahren die wohl meistdiskutierte Entwicklung innerhalb des Netzes. Myspace und Facebook gehören hierbei sicherlich zu den bekanntesten Angeboten weltweit - in Deutschland sind vor allem XING und StudiVZ als soziale Netzwerke im Internet bekannt. Die rasante Entwicklung birgt jedoch auch ein Dilemma. Soziale Netzwerke müssen einen Kompromiss zwischen lukrativen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 11 jur. Punkte, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Netzwerke im Internet sind in den vergangenen Jahren die wohl meistdiskutierte Entwicklung innerhalb des Netzes. Myspace und Facebook gehören hierbei sicherlich zu den bekanntesten Angeboten weltweit - in Deutschland sind vor allem XING und StudiVZ als soziale Netzwerke im Internet bekannt. Die rasante Entwicklung birgt jedoch auch ein Dilemma. Soziale Netzwerke müssen einen Kompromiss zwischen lukrativen Informationsaustausch und angemessenem Datenschutz finden. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zunächst mit einer Bestandsaufnahme der Nutzung von Daten nach AGB. Hier werden vorerst soziale Netzwerke definiert und von Online-Communities abgegrenzt, um festzustellen, welche Plattformen einer Beurteilung zu unterziehen sind. Ferner wird überprüft unter welchen Voraussetzungen AGB tatsächlich vorliegen und wirksam in den Vertrag einbezogen werden und welches Recht - insbesondere bei ausländischer Rechtswahl - maßgebend ist. Weiterhin wird die Auslegung nach der urheberrechtlichen Zweckübertragungslehre und die Kontrollfähigkeit datenschutzrelevanter AGB-Klauseln problematisiert, um schließlich in die Inhaltskontrolle gem.

307 ff. BGB überzugehen. Zuletzt werden die Netzwerke auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzbestimmungen überprüft. Auf Grund der Vielzahl sozialer Netzwerke kann hierbei nur eine geringe Anzahl Allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Arbeit für die Überprüfung herangezogen werden. Daher sind die vorliegenden AGB als exemplarische Beispiele zu betrachten, die die Probleme in der Praxis kennzeichnen. Die hierauf folgende Kritik bezieht sich zunächst auf Bewertung der exemplarisch genannte