In dem Maße, in dem sich herauskristallisierte, daß das gesetzliche Rechtsschutzsystem nur schwer dem neuartigen Phänomen Computerprogramm gewachsen ist, gewannen zunehmend vertragliche Regelungen an Bedeutung, durch die der als unvollkommen empfundene gesetzliche Rechtsschutz unterstützt werden soll. Die Software-Anbieter versuchen auf der Basis des Vertragsrechts gesetzliche Schutzlücken zu vermeiden und Unsicherheiten zu ihren Gunsten zu beseitigen. Daher enthalten Softwareverträge detaillierte Regelungen, mit denen dem Softwarenehmer Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Einsatz der…mehr
In dem Maße, in dem sich herauskristallisierte, daß das gesetzliche Rechtsschutzsystem nur schwer dem neuartigen Phänomen Computerprogramm gewachsen ist, gewannen zunehmend vertragliche Regelungen an Bedeutung, durch die der als unvollkommen empfundene gesetzliche Rechtsschutz unterstützt werden soll. Die Software-Anbieter versuchen auf der Basis des Vertragsrechts gesetzliche Schutzlücken zu vermeiden und Unsicherheiten zu ihren Gunsten zu beseitigen. Daher enthalten Softwareverträge detaillierte Regelungen, mit denen dem Softwarenehmer Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Einsatz der Vertragssoftware auferlegt werden. Diese Arbeit untersucht, inwieweit das Kartellrecht der zivilrechtlichen Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt.
Der Autor: Frank Kreuzer wurde 1959 geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Universität bzw. an der Fachhochschule Bielefeld. Befähigung zum Richteramt im Januar 1986. Bis 1990 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung der Universität Bielefeld bei Prof. Dr. Wolfgang Oehler. Seit 1990 ist er Mitarbeiter eines Regionalen Energieversorgungsunternehmens in Frankfurt.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Rechtsschutz von Computerprogrammen - Computerprogramme in der Zivilrechtsordnung - Softwareverträge im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen.
Aus dem Inhalt: Rechtsschutz von Computerprogrammen - Computerprogramme in der Zivilrechtsordnung - Softwareverträge im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen.
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