Die Zivilprozessordnung wird als "Mutter aller Verfahren" bezeichnet. In Verfassungsrechtsstreitigkeiten gelten sie als Ergänzung zum Gesetz über das Gericht. Die zentrale Frage dieser Arbeit ist, inwieweit die grundsätzlich subjektiv klingenden zivilrechtlichen Verfahrensregeln auf die grundsätzlich objektive Verfassungsgerichtsbarkeit anwendbar sind? Welchen Stellenwert haben subjektive Interessen in Verfassungsrechtsstreitigkeiten? Genauer gesagt: Ist das dispositive Prinzip auf die Verfassungsrechtsprechung anwendbar? Und ist die "Klage" Verfassungswidrigkeit, stellt sie eine Klage dar, die den Bedingungen für das Bestehen einer Klage gehorcht? Gibt es Parteien in der Verfassungsbeschwerde? Können Dritte Zugang zum Prozess haben? Welche Rolle spielen die Parteien in der Beweisaufnahme? Inwieweit können sie von der Entscheidung profitieren?