Im 2. Titel zur Wirkung der Obligationen stehen die Bestimmungen zur Erfüllung/Nichterfüllung von Schuldverhältnissen im Vordergrund; deshalb gerät die Darstellung der Normen, die sich mit den Beziehungen zu dritten Personen befassen (Art. 110-113 OR) oft, gerade in den Standardwerken zum OR, zu kurz. Diese Tatsache entspricht nicht der praktischen Bedeutung von Art. 110-113 OR: Die Subrogation, der Garantievertrag und der Vertrag zugunsten Dritter bzw. mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind Rechtsinstitute, die im täglichen Rechtsleben eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Seit über 50 Jahren fehlt ein Grosskommentar zu diesen Bestimmungen, obwohl Rechtsprechung und Lehre sich weiterentwickelt haben. Die neue Kommentierung legt ein theoretisches Fundament für die mannigfaltigen Arten von Rechtsbeziehungen zu Dritten und erläutert detailliert die erwähnten Rechtsinstitute.
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