Die Zahl gewerblicher Sammlungen gem.
13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG hat in den letzten Monaten und Jahren stark zugenommen. Insbesondere der Bereich des Altpapiers ist betroffen. Dies hat mehrere Ursachen. Neben der zu untersuchenden Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die gewerbliche Sammlungen in einem weiten Ausmaß als zulässig erachtet hat, war auch der zwischenzeitliche Anstieg der Altpapierpreise für die Zunahme der gewerblichen Sammlungen verantwortlich. Diese Entwicklung und die exemplarische Rolle des Altpapiers wird von der Autorin dargestellt, juristisch aufgearbeitet, eingeordnet und auf andere Sekundärrohstoffe übertragen. Darüber hinaus werden den betroffenen Kommunen und Kreise vielfältige Handlungsoptionen aufgezeigt, wie sie auf diese private "Rosinenpickerei" reagieren können. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die diskutierten Fallkonstellationen und zielt insbesondere auf eine Auslegung und Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der öffentlichen Interessen ab.
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13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG hat in den letzten Monaten und Jahren stark zugenommen. Insbesondere der Bereich des Altpapiers ist betroffen. Dies hat mehrere Ursachen. Neben der zu untersuchenden Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die gewerbliche Sammlungen in einem weiten Ausmaß als zulässig erachtet hat, war auch der zwischenzeitliche Anstieg der Altpapierpreise für die Zunahme der gewerblichen Sammlungen verantwortlich. Diese Entwicklung und die exemplarische Rolle des Altpapiers wird von der Autorin dargestellt, juristisch aufgearbeitet, eingeordnet und auf andere Sekundärrohstoffe übertragen. Darüber hinaus werden den betroffenen Kommunen und Kreise vielfältige Handlungsoptionen aufgezeigt, wie sie auf diese private "Rosinenpickerei" reagieren können. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die diskutierten Fallkonstellationen und zielt insbesondere auf eine Auslegung und Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der öffentlichen Interessen ab.
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