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Butz Peters
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Was dürfen die Rundfunkanstalten im Netz?

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Was die Rundfunkanstalten ins Internet stellen dürfen, hat der Gesetzgeber völlig neu geregelt: Am 1. Juni 2009 trat der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Angebote, die am 31. Mai 2009 im Netz waren und dort bleiben sollen, sind durch den Drei-Stufen-Test bis zum 31. August 2010 "zu überführen".Entstanden ist ein "bürokratisches Prüfmonster" (SWR-Intendant Peter Boudgoust). Ein komplexes Regelwerk. Mit zahlreichen Verboten und Restriktionen für die Anstalten. Das vorliegende Buch ist ein Wegweiser durch den Paragraphendschungel für die Praxis. Geschrieben vom ehemalige...