Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Abschlussarbeit geht es um die öffentlich-rechtliche Sicht von Online-Glücksspielen. Insbesondere wird geprüft, ob das Totalverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV gerechtfertigt ist. Um dies herauszufinden, muss der GlüStV hinsichtlich seiner Kohärenz analysiert werden und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Internetverbots durchgeführt werden.Durch die Digitalisierung haben sich viele Bereiche der Wirtschaft verändert. Insbesondere im Bereich des Glücksspielmarkts gab es viele Fortschritte. Es sind unzählige neuer Glücksspielarten entstanden. Auch die Vermittlung und der Vertrieb von Glücksspielen hat sich weiterentwickelt. Online-Glücksspiele erlangen in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit. Insbesondere die Anzahl der Nutzer von Online-Casinos und Online-Sportwetten ist rapide angestiegen. Durch den steigenden Marktanteil von Online-Glücksspielen in der Glücksspielbranche befassen sich mittlerweile auch die EU und ihre Mitgliedstaaten mit den rechtlichen Aspekten von Online-Glücksspiel. In den letzten zehn Jahren ist der Umsatz der weltweiten Online-Glücksspielindustrie von 15 Milliarden Euro auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen. Dies ergibt ein Wachstum in Höhe von mehr als 10 % jährlich. Einer der Hauptakteure für diesen extremen Wachstum sind die Bürger der Europäischen Union. Der Anteil an Online-Glücksspielanbieter am europäischen Glücksspielmarkt beträgt ca. 15 %. Die Hälfte aller globalen Anbieter haben ihren Sitz in der EU. Insbesondere weil immer mehr Mitgliedstaaten angefangen haben dieses Marktsegment zu liberalisieren, wie bspw. Dänemark und Großbritannien. Auch nach Deutschland haben die Glücksspielanbieter einen Weg gefunden. Jedoch sind diese nicht in allen Bundesländern zulässig, wie es regelmäßig in den Fernsehwerbungen von zahlreichen Anbietern erwähnt wird. Am Ende des Spots folgt immer der Satz "Dieses Angebot gilt nur für Spieler aus Schleswig-Holstein". Der Grund für diese Formulierung sind Lizenzen, die 2012 durch das Bundesland Schleswig-Holstein im Alleingang verteilt worden sind. Diese Lizenzen wurden im März 2019 verlängert und sind bis Sommer 2021 gültig. Dies wurde durch die anderen Bundesländer geduldet, da noch keine umfassende Glücksspielreform stattgefunden hatte. Deshalb ist es weiterhin möglich, als deutscher Staatsbürger auf das Angebot von Online-Glücksspielen zuzugreifen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.