Insbesondere im Bereich der Insiderverbote ist die effektive Rechtsdurchsetzung von herausragender Bedeutung. Die USA können in diesem Feld als Vorreiternation angesehen werden. Mit der Marktmissbrauchsverordnung und den Finanzmarktnovellierungsgesetzen wurden hierzulande neue Kompetenzen und Sanktionen zur öffentlichen Durchsetzung der Marktmissbrauchsverbote geschaffen, deren Pendants sich in den USA schon lange bei der Bekämpfung von Insiderhandel bewährt haben.
Vor diesem Hintergrund liefert die Arbeit eine tiefgehende Darstellung der verschiedenen Rechtsdurchsetzungsforen - und der darin jeweils ergreifbaren Maßnahmen und verhängbaren Sanktionen - für das »public enforcement« in den USA und vergleicht anschließend die verschiedenen Rechtsdurchsetzungsforen und Rechtsfolgenseiten der Insiderverbote mit denen in Deutschland. Sie zeigt, dass die in der hiesigen Kapitalmarktpraxis auftretenden Probleme und Fragen bei der Rechtsdurchsetzung häufig mit denen in den USA vergleichbar sind. Entsprechend bilden die Befunde zur US-amerikanischen Rechtslage eine substantielle Quelle für die Bewertung ausgewählter Fragen der Rechtsdurchsetzung in Deutschland - etwa in Bezug auf die »treble damages«, die nunmehr als Sanktion für ein Insidergeschäft verhängt werden können.
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Vor diesem Hintergrund liefert die Arbeit eine tiefgehende Darstellung der verschiedenen Rechtsdurchsetzungsforen - und der darin jeweils ergreifbaren Maßnahmen und verhängbaren Sanktionen - für das »public enforcement« in den USA und vergleicht anschließend die verschiedenen Rechtsdurchsetzungsforen und Rechtsfolgenseiten der Insiderverbote mit denen in Deutschland. Sie zeigt, dass die in der hiesigen Kapitalmarktpraxis auftretenden Probleme und Fragen bei der Rechtsdurchsetzung häufig mit denen in den USA vergleichbar sind. Entsprechend bilden die Befunde zur US-amerikanischen Rechtslage eine substantielle Quelle für die Bewertung ausgewählter Fragen der Rechtsdurchsetzung in Deutschland - etwa in Bezug auf die »treble damages«, die nunmehr als Sanktion für ein Insidergeschäft verhängt werden können.
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