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Die indische Wirtschaft boomt und wird in den kommenden Jahren zu einem der weltweit wichtigsten M&A-Ziele avancieren. Insbesondere deutsche Unternehmen haben Indien als einen der Absatzmärkte der Zukunft erkannt und sind dort zunehmend aktiv. Dabei kommt es vermehrt auch zum Erwerb börsennotierter indischer Unternehmen. Akquisitionen börsennotierter Unternehmen, die in Deutschland unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) fallen, unterliegen auch in Indien einem speziellen Regelungsregime, nämlich den Securities and Exchange Board of India (Substantial Acquisition of Shares and…mehr

Produktbeschreibung
Die indische Wirtschaft boomt und wird in den kommenden Jahren zu einem der weltweit wichtigsten M&A-Ziele avancieren. Insbesondere deutsche Unternehmen haben Indien als einen der Absatzmärkte der Zukunft erkannt und sind dort zunehmend aktiv. Dabei kommt es vermehrt auch zum Erwerb börsennotierter indischer Unternehmen. Akquisitionen börsennotierter Unternehmen, die in Deutschland unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) fallen, unterliegen auch in Indien einem speziellen Regelungsregime, nämlich den Securities and Exchange Board of India (Substantial Acquisition of Shares and Takeovers) Regulations, 1997. Dieses Praxishandbuch gibt nach einer kurzen Darstellung des allgemeinen Rechtsrahmens für ausländische Direktinvestitionen auf dem Subkontinent einen Überblick über den Ablauf öffentlicher Übernahmen in Indien. Dabei stellt der Autor auch vergleichende Bezüge zum deutschen Übernahmerecht her.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Benjamin Parameswaran arbeitet im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftsrechtssozietät Hengeler Mueller und ist Mitglied des Hengeler Mueller India Desk. Er berät deutsche und ausländische Unternehmen im Bereich Corporate / Mergers & Acquisitions. In 2008 / 2009 war er für die indische Anwaltskanzlei Amarchand & Mangaldas & Suresh A. Shroff in Mumbai (Bombay) tätig. Der Autor studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Hamburg (Universität Hamburg), Paris (Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne) und New York (Columbia Law School). Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes sowie der Max-Planck-Gesellschaft und ist Autor diverser Publikationen zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht.