In diesem Aufsatz wollen wir kurz über einige Instrumente des Umweltrechts nachdenken, die eine Aufteilung der Verantwortung zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern für den Umweltschutz ermöglichen. Es scheint, dass das Abfallrecht, insbesondere die Abfallbewirtschaftung, eines dieser Instrumente zur Teilung der Verantwortung ist, da es dem Abfallerzeuger obliegt, die Abfallbewirtschaftung zu fördern. Mit anderen Worten, es reicht zu denken, dass Siedlungsabfälle in die Mülltonne gehören, aber der Erzeuger muss sie zuerst in eine Plastik- oder Papiertüte stecken und damit die vorherige Abfallbewirtschaftung verwirklichen.
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