Die Tätigkeit der staatlichen Organe muss auf die Verwirklichung und den Schutz der verfassungsmäßigen Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen der Bürger ausgerichtet sein. Alle Staatsorgane und Staatsbediensteten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnisse strikt dazu beizutragen, dass Bedingungen geschaffen werden, die ein menschenwürdiges Leben und die freie Entfaltung des Einzelnen, den Schutz der Arbeit und der Gesundheit gewährleisten; dass der Staat die Familie, die Mutterschaft, die Vaterschaft und die Kindheit, die Behinderten und die Senioren unterstützt; dass in der Praxis die gleichen Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Sprache, der Herkunft, des Eigentums- und Erwerbsstatus, des Wohnorts, der Einstellung zur Religion, der Weltanschauung usw. verwirklicht werden.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno