Das Handbuch stellt das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Nebengebiete (Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungs-/Betriebsverfassungsrecht) dar.
Für die 7. Auflage wurde das Werk neu bearbeitet und wesentlich ergänzt. Die umfangreichen und erheblichen Änderungen durch die Dienstrechtsreformgesetze des Bundes (Beamtenstatusgesetz, Dienstrechtsneuordnungsgesetz und zuletzt Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung) sowie die Dienstrechtsreformen in den Bundesländern (wie jüngst in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) sind ebenso eingearbeitet wie die grundlegende Reform des Tarifrechts durch den TVöD. Viele neue Fälle aus der Personalpraxis werden behandelt. Literatur und Rechtsprechung sind auf aktuellem Stand.
Besonders der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben in wegweisenden Grundsatzurteilen zentrale Fragen beantwortet und das Beamtenrecht stärker an das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes angeglichen. Wesentliche Grundsätze des Arbeitsrechts wurden durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht fortentwickelt bzw. neu aufgestellt. Die Änderungen und Neuorientierungen der Rechtsprechung haben das Arbeitsrecht zum Teil auf völlig neue Grundlagen gestellt. Die erneute Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW hat eine grundsätzliche Neubearbeitung des entsprechenden Abschnitts des Werkes erforderlich gemacht.
Für die 7. Auflage wurde das Werk neu bearbeitet und wesentlich ergänzt. Die umfangreichen und erheblichen Änderungen durch die Dienstrechtsreformgesetze des Bundes (Beamtenstatusgesetz, Dienstrechtsneuordnungsgesetz und zuletzt Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung) sowie die Dienstrechtsreformen in den Bundesländern (wie jüngst in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) sind ebenso eingearbeitet wie die grundlegende Reform des Tarifrechts durch den TVöD. Viele neue Fälle aus der Personalpraxis werden behandelt. Literatur und Rechtsprechung sind auf aktuellem Stand.
Besonders der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben in wegweisenden Grundsatzurteilen zentrale Fragen beantwortet und das Beamtenrecht stärker an das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes angeglichen. Wesentliche Grundsätze des Arbeitsrechts wurden durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht fortentwickelt bzw. neu aufgestellt. Die Änderungen und Neuorientierungen der Rechtsprechung haben das Arbeitsrecht zum Teil auf völlig neue Grundlagen gestellt. Die erneute Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW hat eine grundsätzliche Neubearbeitung des entsprechenden Abschnitts des Werkes erforderlich gemacht.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 29.04.2014Befördert wollen alle werden . . .
Das öffentliche Dienstrecht
Das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes schildern Manfred Wichmann und Karl-Ulrich Langer präzise und umfassend. Der eine Autor ist Hauptreferent für öffentliches Dienstrecht beim Städte- und Gemeindebund NRW, der andere war Geschäftsführer beim Kommunalen Arbeitgeberverband NRW. Daher steht Nordrhein-Westfalen im Zentrum des "Praxishandbuchs", das die Stadtverwaltungen einbezieht. Wichmann hält es für geboten, Führungspositionen nur noch auf Zeit zu besetzen. So könnten Verwaltungen "auf fehlerhafte Auswahlentscheidungen" flexibler reagieren und "Leistungseinbrüche bei Stelleninhabern" sanktionieren. Außerdem wird laut Wichmann durch die Konkurrentenklage das Leistungsprinzip bei der Personalauswahl gestärkt; eine Korrektur rechtswidriger Beförderungen führe "eher zu stabilisierenden Verhältnissen in der Verwaltung als die lebenslange Tätigkeit eines weniger geeigneten Beamten". Ko-Autor Langer erwähnt, dass arbeitsrechtliche Konkurrentenklagen wegen der knapper werdenden Stellen "stark" zunähmen. Wer auf den Panzerplatten des Berufsbeamtentums und auf den Betonplatten der Tarifbeschäftigten steht, muss ja um seinen "Job" nicht fürchten, was die Klage-Neigung - in des Wortes doppelter Bedeutung - wohl verstärkt.
RAINER BLASIUS
Manfred Wichmann/Karl-Ulrich Langer: Öffentliches Dienstrecht. Das Beamten- und Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. 7., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Deutscher Gemeindeverlag und Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2014. 1296 S., 98,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Das öffentliche Dienstrecht
Das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes schildern Manfred Wichmann und Karl-Ulrich Langer präzise und umfassend. Der eine Autor ist Hauptreferent für öffentliches Dienstrecht beim Städte- und Gemeindebund NRW, der andere war Geschäftsführer beim Kommunalen Arbeitgeberverband NRW. Daher steht Nordrhein-Westfalen im Zentrum des "Praxishandbuchs", das die Stadtverwaltungen einbezieht. Wichmann hält es für geboten, Führungspositionen nur noch auf Zeit zu besetzen. So könnten Verwaltungen "auf fehlerhafte Auswahlentscheidungen" flexibler reagieren und "Leistungseinbrüche bei Stelleninhabern" sanktionieren. Außerdem wird laut Wichmann durch die Konkurrentenklage das Leistungsprinzip bei der Personalauswahl gestärkt; eine Korrektur rechtswidriger Beförderungen führe "eher zu stabilisierenden Verhältnissen in der Verwaltung als die lebenslange Tätigkeit eines weniger geeigneten Beamten". Ko-Autor Langer erwähnt, dass arbeitsrechtliche Konkurrentenklagen wegen der knapper werdenden Stellen "stark" zunähmen. Wer auf den Panzerplatten des Berufsbeamtentums und auf den Betonplatten der Tarifbeschäftigten steht, muss ja um seinen "Job" nicht fürchten, was die Klage-Neigung - in des Wortes doppelter Bedeutung - wohl verstärkt.
RAINER BLASIUS
Manfred Wichmann/Karl-Ulrich Langer: Öffentliches Dienstrecht. Das Beamten- und Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. 7., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Deutscher Gemeindeverlag und Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2014. 1296 S., 98,- [Euro].
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"Mit der Neuauflage präsentiert sich das bewährte Handbuch als umfassender und fundierter Ratgeber auf aktuellem Stand. Die durchweg klar verständliche Darstellung richtet sich (insb. mit einer Vielzahl von Fallbeispielen und Lösungsmustern) an Studierende an Fachhochschulen und Universitäten sowie Rechtsreferendare, stellt aber grundsätzlich für alle mit dem öffentlichen Dienstrecht befassten Berufskreise eine wertvolle Arbeitshilfe dar." (Dr. B. Köster, in: DÖD 3/2014) "Das gesamte Beamten- und Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes schildern Manfred Wichmann und Karl-Ulrich Langer präzise und umfassend." (R. Blasius, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 29.04.2014)