Das Ziel dieser monographischen Arbeit ist es, die verfassungsrechtliche Legitimität der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen zu analysieren, d.h. zu untersuchen, ob die Verfassung von 1988 diesem Organ die Befugnis gibt, Ermittlungsverfahren in Partnerschaft mit der Kriminalpolizei durchzuführen. Die Debatte ist kontrovers und löst zahlreiche Diskussionen sowohl innerhalb der Rechtsgemeinschaft als auch im sozialen und politischen Bereich aus, da die Kontroverse auf dem Fehlen rechtlicher und verfassungsrechtlicher Bestimmungen zur Ausübung einer solchen Zuschreibung und dem Argument des Monopols der Kriminalpolizei beruht. Angesichts dieses "warmen" Szenarios soll eine Konfrontation der doktrinalen und rechtswissenschaftlichen Positionen zu diesem Thema angestrebt werden.