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Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie-, Rechtsstaats- und Republikprinzip. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Forderung nach der Öffentlichkeit des Staates Teil des Verfassungsrechts ist. Ausgehend vom Verfassungstext und der zwischen den Staatsgewalten unterschiedlich verlaufenden historischen Entwicklung wird der Versuch der…mehr

Produktbeschreibung
Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie-, Rechtsstaats- und Republikprinzip. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Forderung nach der Öffentlichkeit des Staates Teil des Verfassungsrechts ist. Ausgehend vom Verfassungstext und der zwischen den Staatsgewalten unterschiedlich verlaufenden historischen Entwicklung wird der Versuch der methodischen Begründung einer ungeschriebenen Verfassungsnorm unternommen. Das Spannungsverhältnis zu legitimer Geheimhaltung wird anhand der Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht dargestellt. Anschließend werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Informationsfreiheits- bzw. Transparenzrecht sowie das Verhältnis zum Grundrecht der Informationsfreiheit unter kritischer Würdigung der hierzu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen beleuchtet.
Autorenporträt
Johannes Held studierte Rechtswissenschaft in Potsdam und Paris. Nach der ersten juristischen Prüfung promovierte er an der Universität Potsdam. Derzeit ist er Rechtsreferendar am Kammergericht und absolviert Stationen unter anderem im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie beim Bundesverfassungsgericht.