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Äußerungen von Amtsträgern sind regelmäßig Gegenstand der politischen und rechtswissenschaftlichen Debatte. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, die in dieser Diskussion bislang weitgehend außen vor gebliebenen Äußerungen kommunaler Hauptverwaltungsbeamter zu untersuchen. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf Äußerungen in den sozialen Medien, an denen die speziellen Anforderungen an amtliche Kommunikation besonders deutlich werden. Neben der Notwendigkeit und den Modalitäten der Abgrenzung amtlicher von privaten Äußerungen wird herausgearbeitet, warum das Grundgesetz eine Kommunikation…mehr

Produktbeschreibung
Äußerungen von Amtsträgern sind regelmäßig Gegenstand der politischen und rechtswissenschaftlichen Debatte. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, die in dieser Diskussion bislang weitgehend außen vor gebliebenen Äußerungen kommunaler Hauptverwaltungsbeamter zu untersuchen. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf Äußerungen in den sozialen Medien, an denen die speziellen Anforderungen an amtliche Kommunikation besonders deutlich werden. Neben der Notwendigkeit und den Modalitäten der Abgrenzung amtlicher von privaten Äußerungen wird herausgearbeitet, warum das Grundgesetz eine Kommunikation von Bürgermeistern oder Landräten mit den Bürgern vorsieht. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Voraussetzungen und Grenzen rechtmäßiger amtlicher Äußerungen kommunaler Hauptverwaltungsbeamter. Hierbei finden Äußerungen besondere Beachtung, die einen Bezug zu mehr als einem kommunalrechtlichen Aufgabenkreis aufweisen.
Autorenporträt
Franziska Hipp studierte von 2012 bis 2018 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Im Anschluss daran absolvierte sie 2018-2020 das Referendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart mit der Stammdienststelle am Landgericht Tübingen. In den Jahren 2018 bis 2023 war sie als Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Christian Seiler tätig. Ab dem Sommer 2020 verfasste sie dort ihre Dissertation, die von der Hanns Seidel Stiftung gefördert wurde. 2023 trat Franziska Hipp in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein.