Unter Öffnungsklauseln werden Satzungsregelungen verstanden, die die Gesellschafter dazu ermächtigen, durch einfachen Gesellschafterbeschluss (Ausnutzungsbeschluss) im Einzelfall von einer bestimmten Satzungsregelung abzuweichen. In GmbH-Satzungen können Öffnungsklauseln unterschiedliche Satzungsbestandteile, wie z.B. die Gewinnverteilung oder den fakultativen Aufsichtsrat betreffen. Öffnungsklauseln bewirken nach Ansicht des Autors, dass Ausnutzungsbeschlüsse keine Satzungsänderungen, -verletzungen oder -durchbrechungen darstellen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Wirkung in…mehr
Unter Öffnungsklauseln werden Satzungsregelungen verstanden, die die Gesellschafter dazu ermächtigen, durch einfachen Gesellschafterbeschluss (Ausnutzungsbeschluss) im Einzelfall von einer bestimmten Satzungsregelung abzuweichen. In GmbH-Satzungen können Öffnungsklauseln unterschiedliche Satzungsbestandteile, wie z.B. die Gewinnverteilung oder den fakultativen Aufsichtsrat betreffen. Öffnungsklauseln bewirken nach Ansicht des Autors, dass Ausnutzungsbeschlüsse keine Satzungsänderungen, -verletzungen oder -durchbrechungen darstellen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Wirkung in GmbH-Satzungen und unterscheidet entsprechend der Tragweite der Ausnutzungsbeschlüsse zwischen kleinen und großen Öffnungsklauseln. Während kleine Öffnungsklauseln als unbedenkliche Gesetzesvermeidungen angesehen werden, führen große Öffnungsklauseln nach Ansicht des Autors teilweise zu Gesetzesumgehungen. In der Folge wendet der Autor die umgangenen Normen analog an.
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Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 249
Benedikt Bangen begann 2014 mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln. Er spezialisierte sich im Bereich Unternehmensrecht und legte 2019 die erste Staatsprüfung ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Wirtschaftskanzlei tätig und absolvierte den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M., Universität zu Köln). 2020 begann er promotionsbegleitend am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Münster mit Stationen in Brüssel, Düsseldorf und Windhuk. Die zweite Staatsprüfung legte er im Mai 2024 ab.
Inhaltsangabe
1. EinführungProblemaufriss und thematische Eingrenzung - Gang der Darstellung2. Die GmbH-Satzung und abweichende BeschlüsseSatzung - Beschlussfassung und fehlerhafte Beschlüsse in der GmbH - Abweichungen von den Satzungsbestimmungen3. MeinungsstandRechtsprechung - Literatur4. Eine rechtliche Beurteilung von ÖffnungsklauselnDie Konzeption von Öffnungsklauseln - Zulässigkeit von Öffnungsklauseln - Weitere Anforderungen an den Ausnutzungsbeschluss - Typisierung der Öffnungsklauseln - Gesellschafter und andere Ermächtigungsadressaten5. Verschiedene konkrete ÖffnungsklauselnKleine Öffnungsklauseln - Große Öffnungsklauseln - »Unechte« Öffnungsklauseln6. FehlerfolgenUnzulässigkeit einer Öffnungsklausel - Mangelhafte Ausnutzungsbeschlüsse7. Auswirkungen des MoPeGBeschlussanfechtung nach dem MoPeG - Analoge Anwendung von aktienrechtrechtlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften8. Schluss und Zusammenfassung der Ergebnisse
1. EinführungProblemaufriss und thematische Eingrenzung - Gang der Darstellung2. Die GmbH-Satzung und abweichende BeschlüsseSatzung - Beschlussfassung und fehlerhafte Beschlüsse in der GmbH - Abweichungen von den Satzungsbestimmungen3. MeinungsstandRechtsprechung - Literatur4. Eine rechtliche Beurteilung von ÖffnungsklauselnDie Konzeption von Öffnungsklauseln - Zulässigkeit von Öffnungsklauseln - Weitere Anforderungen an den Ausnutzungsbeschluss - Typisierung der Öffnungsklauseln - Gesellschafter und andere Ermächtigungsadressaten5. Verschiedene konkrete ÖffnungsklauselnKleine Öffnungsklauseln - Große Öffnungsklauseln - »Unechte« Öffnungsklauseln6. FehlerfolgenUnzulässigkeit einer Öffnungsklausel - Mangelhafte Ausnutzungsbeschlüsse7. Auswirkungen des MoPeGBeschlussanfechtung nach dem MoPeG - Analoge Anwendung von aktienrechtrechtlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften8. Schluss und Zusammenfassung der Ergebnisse
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