79,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Unter Öffnungsklauseln werden Satzungsregelungen verstanden, die die Gesellschafter dazu ermächtigen, durch einfachen Gesellschafterbeschluss (Ausnutzungsbeschluss) im Einzelfall von einer bestimmten Satzungsregelung abzuweichen. In GmbH-Satzungen können Öffnungsklauseln unterschiedliche Satzungsbestandteile, wie z.B. die Gewinnverteilung oder den fakultativen Aufsichtsrat betreffen. Öffnungsklauseln bewirken nach Ansicht des Autors, dass Ausnutzungsbeschlüsse keine Satzungsänderungen, -verletzungen oder -durchbrechungen darstellen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Wirkung in…mehr

Produktbeschreibung
Unter Öffnungsklauseln werden Satzungsregelungen verstanden, die die Gesellschafter dazu ermächtigen, durch einfachen Gesellschafterbeschluss (Ausnutzungsbeschluss) im Einzelfall von einer bestimmten Satzungsregelung abzuweichen. In GmbH-Satzungen können Öffnungsklauseln unterschiedliche Satzungsbestandteile, wie z.B. die Gewinnverteilung oder den fakultativen Aufsichtsrat betreffen. Öffnungsklauseln bewirken nach Ansicht des Autors, dass Ausnutzungsbeschlüsse keine Satzungsänderungen, -verletzungen oder -durchbrechungen darstellen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Wirkung in GmbH-Satzungen und unterscheidet entsprechend der Tragweite der Ausnutzungsbeschlüsse zwischen kleinen und großen Öffnungsklauseln. Während kleine Öffnungsklauseln als unbedenkliche Gesetzesvermeidungen angesehen werden, führen große Öffnungsklauseln nach Ansicht des Autors teilweise zu Gesetzesumgehungen. In der Folge wendet der Autor die umgangenen Normen analog an.
Autorenporträt
Benedikt Bangen begann 2014 mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln. Er spezialisierte sich im Bereich Unternehmensrecht und legte 2019 die erste Staatsprüfung ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Wirtschaftskanzlei tätig und absolvierte den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M., Universität zu Köln). 2020 begann er promotionsbegleitend am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Münster mit Stationen in Brüssel, Düsseldorf und Windhuk. Die zweite Staatsprüfung legte er im Mai 2024 ab.