Die Gründung der SS (Schutzstaffel) im Jahr 1925 sollte nur dem persönlichen Schutz Adolf Hitlers dienen. Sie war bis zum "Röhm-Putsch" 1934 ein Teil der SA (Sturmabteilung). Ab 1929 war Himmler Chef der SS, er ernannte Reinhard Heydrich 1939 zum Leiter des RSHA (Reichssicherheitshauptamtes). Bereits im Jänner 1939 beauftragte Göring Heydrich, sich mit der "Judenfrage" zu beschäftigen. Dazu wurden "Einsatzgruppen" aufgestellt, welche vor allem Juden, "Freischärler, Partisanen und verdächtige Elemente" zu ermorden hatten. Durch "verbrecherische Befehle" wie den Kriegsgerichtsbarkeitserlass und den Kommissarbefehl, welche 1941 vom OKW erlassen wurden, konnte jeder Offizier über Leben und Tod der sowjetischen Zivilbevölkerung entscheiden. Aber Hitler hat schon im März 1941 vor 200 Generälen von einem "Vernichtungskrieg" gesprochen.
Die vier Einsatzgruppen waren geographisch vom Baltikum bis zur Krim aufgeteilt. Von Juni 1941 bis August 1942 wurden ca. 900 000 Menschen (nach neueren Zahlen und anderen Historikern bis zu 1 500 000 Personen) in den besetzten Gebieten ermordet. Bei der "Wannsee-Konferenz" wurde die weitere Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in ganz Europa festgelegt. Teile der "unbeteiligten" Wehrmacht, welche nach 1945 von hohen Offizieren immer als "sauber im Kampf" hingestellt wurde, mussten eine neue Wahrheit bzgl. der verbrecherischen Befehlen zur Kenntnis nehmen. "Hiwi's" (Hilfswillige) aus dem Baltikum und der Ukraine beteiligten sich ebenfalls zu Tausenden an den Tötungen der jüdischen Bevölkerung. Aus einer umfangreichen Liste von Beschuldigten, welche vom Innenministerium nach 1945 bzgl. Kriegsverbrechen auflag, wurden sechs "Österreicher" ausgewählt. Diese bekleideten höhere SS-Offiziersränge und konnten nur teilweise verurteilt werden. Weiters wird der Einsatzgruppen-Prozess 1947/48 sowie der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958 beschrieben. Ebenso die "Volksgerichts-Prozesse", welche nach 1945 in Österreich stattfanden. Über den Fall des langjährigen österreichischen FPÖ-Obmannes Friedrich Peter, welcher Angehöriger einer "Mörder-Brigade" war, hat die deutsche und österreichische Presse ausführlich berichtet. Für viele war Peters Verteidigung durch Bruno Kreisky unverständlich, er brauchte ihn aber, um die Kanzlerschaft ausüben zu können.
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Die vier Einsatzgruppen waren geographisch vom Baltikum bis zur Krim aufgeteilt. Von Juni 1941 bis August 1942 wurden ca. 900 000 Menschen (nach neueren Zahlen und anderen Historikern bis zu 1 500 000 Personen) in den besetzten Gebieten ermordet. Bei der "Wannsee-Konferenz" wurde die weitere Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in ganz Europa festgelegt. Teile der "unbeteiligten" Wehrmacht, welche nach 1945 von hohen Offizieren immer als "sauber im Kampf" hingestellt wurde, mussten eine neue Wahrheit bzgl. der verbrecherischen Befehlen zur Kenntnis nehmen. "Hiwi's" (Hilfswillige) aus dem Baltikum und der Ukraine beteiligten sich ebenfalls zu Tausenden an den Tötungen der jüdischen Bevölkerung. Aus einer umfangreichen Liste von Beschuldigten, welche vom Innenministerium nach 1945 bzgl. Kriegsverbrechen auflag, wurden sechs "Österreicher" ausgewählt. Diese bekleideten höhere SS-Offiziersränge und konnten nur teilweise verurteilt werden. Weiters wird der Einsatzgruppen-Prozess 1947/48 sowie der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958 beschrieben. Ebenso die "Volksgerichts-Prozesse", welche nach 1945 in Österreich stattfanden. Über den Fall des langjährigen österreichischen FPÖ-Obmannes Friedrich Peter, welcher Angehöriger einer "Mörder-Brigade" war, hat die deutsche und österreichische Presse ausführlich berichtet. Für viele war Peters Verteidigung durch Bruno Kreisky unverständlich, er brauchte ihn aber, um die Kanzlerschaft ausüben zu können.
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