1993 wurde in Österreich das neue Privatstiftungsgesetz (PSG) eingeführt und dieses wird bis heute von Experten als großer Erfolg bezeichnet. Inzwischen existieren mehrere tausend Privatstiftungen. Das Hauptziel des österreichischen Gesetzgebers war es, den Finanzmarkt Österreich weiterhin attraktiv zu halten und das Abwandern von Vermögen in Länder wie Liechtenstein oder die Schweiz zu verhindern. Diese Arbeit soll nun einen Vergleich hinsichtlich Privatstiftungen in Österreich und dem Pendant in Liechtenstein erstellen und weiters versuchen zu klären, welche Möglichkeiten dem Stifter, dem Gründer der Privatstiftung, zur Einflussnahme auf die Stiftung bleiben. Grundsätzlich erlangt die Stiftung nach der Gründung Rechtspersönlichkeit und das gestiftete Vermögen trennt sich komplett vom Stifter ab. Da jedoch ein Zweck der Privatstiftung der generationenübergreifende Vermögenserhalt sein kann, erlaubt die Gesetzgebung dem Stifter verschiedene Einflussmöglichkeiten. Des Weiteren soll die vorliegende Arbeit Aufschluss darüber geben, welche Motive es für eine Privatstiftung gibt und wer davon profitieren kann.