Im Bundesverfassungsgesetz vom 27.11.1984 BGBl 491 bekennt sich Österreich zum umfassenden Umweltschutz. Die Umwelt stellt Lebensgrundlage und Lebensraum sowohl für Pflanzen und Tiere als auch den Menschen dar. In Zeiten, in denen Ressourcenknappheit, effizientem Wirtschaften und nachhaltiger Entwicklung immer mehr Bedeutung zukommt, rückt der Umweltschutz immer mehr ins Bewusstsein der Menschen. Als Ausdruck dessen wird das Umweltstrafrecht ständig erweitert und an europäische Standards angeglichen. Dieses Werk widmet sich den Änderungen des siebten Abschnittes des StGB durch das BGBl 2011/103, welche am 1.1.2012 in Kraft getreten sind.