In Österreich hat das Asylrecht - wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch - in der Zeit etwa seit dem Mauerfall rasante Entwicklungen erfahren. Diese von teils heftigem politischem Schlagabtausch begleiteten Gesetzgebungsmaßnahmen bezweckten grosso modo eine sog. Verschärfung des Asylrechts ins Werk zu setzen und damit wohl auch eine Reduktion der Zahl der Asylanträge zu erreichen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit die Änderungen am Asylrecht in Österreich zwischen 1991 und 2003 dem Schutzzweck seiner verbindlichen völkerrechtlichen Grundlagen, insbesondere also den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, überhaupt noch genügt hatten bzw. ob - anders gesagt - die einzelnen AsylwerberInnen noch mit einer fairen Chance auf Asylgewährung hatten rechnen können. Relevante Teilaspekte wie etwa die Implikationen des materiellen Flüchtlingsbegriffs, Einreise- und Visabestimmungen, das Konzept der Drittstaatssicherheit, Freiheitsbeschränkung während des Asylverfahrens, ausgedünnter Rechtsschutz und daher die Rechtsstaatlichkeit im Asylbereich insgesamt sowie weitere Aspekte werden hierfür kumulativ betrachtet.