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Die Entwicklung der Technik in der Informationsgesellschaft und die zunehmende Vernetzung von Informationssystemen hat zu einer Erweiterung der Möglichkeiten strafprozessualer Ermittlungstätigkeit geführt. Ziel der Arbeit ist es, neue technische Möglichkeiten für die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden an den aus dem Verfassungsrecht folgenden Vorgaben zu messen. Die Arbeit wurde dazu in zwei große Blöcke aufgeteilt. In einem Allgemeinen Teil werden zunächst verfassungsrechtliche Determinanten aufgestellt, die innerhalb des Strafprozessrechts zu berücksichtigen sind. In einem…mehr

Produktbeschreibung
Die Entwicklung der Technik in der Informationsgesellschaft und die zunehmende Vernetzung von Informationssystemen hat zu einer Erweiterung der Möglichkeiten strafprozessualer Ermittlungstätigkeit geführt. Ziel der Arbeit ist es, neue technische Möglichkeiten für die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden an den aus dem Verfassungsrecht folgenden Vorgaben zu messen. Die Arbeit wurde dazu in zwei große Blöcke aufgeteilt. In einem Allgemeinen Teil werden zunächst verfassungsrechtliche Determinanten aufgestellt, die innerhalb des Strafprozessrechts zu berücksichtigen sind. In einem Besonderen Teil werden sodann drei strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen im Konkreten an den im Allgemeinen Teil abstrakt gewonnenen Determinanten gemessen: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die stille SMS und der virtuelle verdeckte Ermittler.
Autorenporträt
Hannah Amann studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt 'Strafrecht und Kriminologie' und begleitend Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der National University of Ireland Galway. Nach ihrer Ersten Juristischen Prüfung 2015 war sie bis 2018 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Markus Ludwigs an der Universität Würzburg tätig und promovierte dort im Jahr 2020. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2018 bis 2020 im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg. Seit 2021 ist sie als Staatsanwältin im Freistaat Bayern tätig.