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Offenlegungspflichten der Organmitgieder in Kapitalgesellschaften
Elena Dubovitskaya
Buch mit Leinen-Einband

Offenlegungspflichten der Organmitgieder in Kapitalgesellschaften

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Persönliche Offenlegungspflichten der Organmitglieder in Kapitalgesellschaften sind oft gesetzlich nicht geregelt, sondern werden aus den gängigen Rechtsfiguren wie Treuepflicht oder culpa in contrahendo abgeleitet. Der Wunsch nach Offenlegung, sei es gegenüber der Gesellschaft oder dem Kapitalmarkt, kommt aber in Konflikt mit dem Verfassungsrecht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit es um personenbezogene Daten geht. Beispiele sind die Gesundheitsdaten und die Informationen über dienstliches oder außerdienstliches Fehlverhalten der Organperson. Am anderen Ende des Spektrum...