Die Verpflichtung bestimmter Personen innerhalb der Kirche zur Feier des Stundengebetes wurzelt tief in der kirchlichen Tradition. Auch wenn die verschiedenen Aspekte im Laufe der Zeit unterschiedlich stark betont wurden, hat sich der Grundgedanke erhalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat viele aus dem Blickfeld geratene Facetten wiederentdeckt. In der Gegenwart sind wichtige rechtliche Aspekte hinzugetreten. Unter anderem bietet die Untersuchung eine Zusammenstellung der liturgischen Bücher, welche die in den Diözesen des deutschsprachigen Raumes geltenden Eigenfeiern enthalten. Darüber…mehr
Die Verpflichtung bestimmter Personen innerhalb der Kirche zur Feier des Stundengebetes wurzelt tief in der kirchlichen Tradition. Auch wenn die verschiedenen Aspekte im Laufe der Zeit unterschiedlich stark betont wurden, hat sich der Grundgedanke erhalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat viele aus dem Blickfeld geratene Facetten wiederentdeckt. In der Gegenwart sind wichtige rechtliche Aspekte hinzugetreten. Unter anderem bietet die Untersuchung eine Zusammenstellung der liturgischen Bücher, welche die in den Diözesen des deutschsprachigen Raumes geltenden Eigenfeiern enthalten. Darüber hinaus werden die "normae complementares" der Bischofskonferenzen weltweit, die den Umfang der Verpflichtung der Ständigen Diakone zum Stundengebet festlegen, vorgelegt und analysiert.
Der Autor: Markus Müller, Dr. iur. can., geboren 1975 in Essen-Werden; 2003 Diplom in Katholischer Theologie an der Theologischen Fakultät Fulda; 2005 Lizentiat im Kanonischen Recht am Institut für Kanonisches Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2006 Doktorat des Kanonischen Rechts am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Kurzer geschichtlicher Überblick bis zum Corpus Iuris Canonici - Die Rechtsquellen des CIC/1917 - Der Codex Iuris Canonici von 1917 - Die Entwicklung der heutigen Ordnung der Feier des Stundengebetes - Die Feier des Stundengebetes gemäß den eigenen und gebilligten liturgischen Büchern (c. 276 2, 3° CIC) - Die Ordnung der Feier des Stundengebetes nach dem CIC - Die "normae complementares" der Bischofskonferenzen zu c. 276 2, 3° CIC.
Aus dem Inhalt : Kurzer geschichtlicher Überblick bis zum Corpus Iuris Canonici - Die Rechtsquellen des CIC/1917 - Der Codex Iuris Canonici von 1917 - Die Entwicklung der heutigen Ordnung der Feier des Stundengebetes - Die Feier des Stundengebetes gemäß den eigenen und gebilligten liturgischen Büchern (c. 276 2, 3° CIC) - Die Ordnung der Feier des Stundengebetes nach dem CIC - Die "normae complementares" der Bischofskonferenzen zu c. 276 2, 3° CIC.
Rezensionen
"Ohne Zweifel stellt die vorliegende Untersuchung einen bedeutsamen Fortschritt in der Erforschung des Stundengebetes dar." (Peter Krämer, Liturgisches Jahrbuch)
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